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Gesundheitskosten Soforthilfe

Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde die generelle Befreiung von Arzneimittelzuzahlungen abgeschafft. Mukoviszidose Betroffene, die ein Einkommen auf Sozialhilfe- oder Grundsicherungsniveau haben, können einen Kostenzuschuss zu den von ihnen zu leistenden Zuzahlungen erhalten.
Erläuterungen zur Gesundheitskosten Soforthilfe.

Sozialfonds

Familien und erwachsene Betroffene, die durch die Mukoviszidose in eine Notlage geraten sind, können im Rahmen des Sozialfonds unterstützt werden.

Fonds Selbstbestimmt Leben

Maßnahmen, die das selbstbestimmte, eigenverantwortliche Leben von Mukoviszidose Betroffenen fördern, werden aus diesem Fonds unterstützt.

Expertenrat