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ProAmbulanzPlus

Das Förderprogramms ProAmbulanzPlus wurde neu ausgerichtet.

Warum diese Änderung?

Der Vorstand des Mukoviszidose e.V. richtete das Programm ProAmbulanzPlus 2005 mit dem Ziel ein, eine Stellenförderung mit einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsstruktur für Mukoviszidose-Patienten zu verbinden. Die eingegangenen Anträge allerdings erfüllten eher die Kriterien von "Feuerwehrstellen": Die Förderung sollte also häufig einen momentanen oder dauerhaften Mangel an Personal ausgleichen. So wurden viele Anträge damit begründet, dass, sollten sie nicht bewilligt werden, die Versorgung der CF-Patienten in der Region reduziert werden müsse.  Doch es ist nicht der Mukoviszidose e.V., der für die Sicherstellung einer angemessenen medizinischen Versorgung der CF-Patienten verantwortlich ist. Dies ist Aufgabe der Gesetzlichen Krankenkassen. Der Mukoviszidose e.V. wäre mit einer solchen Aufgabe völlig überfordert. So beläuft sich das für die Ambulanzförderung notwendige Budget im Geschäftsjahr 2006-2007 auf € 700.000.-, eine Summe die aufzubringen der Mukoviszidose e.V. aufgrund der Vielfalt seiner Aufgaben nicht langfristig garantieren kann. Dies gilt auch für die Christiane Herzog Stiftung, deren Anliegen es ist, Menschen mit Mukoviszidose zu helfen, nicht aber Kliniken zu finanzieren.

Es wurde also notwendig, Ziele und Aufgaben des Programms ProAmbulanzPlus zu präzisieren. Dieser Aufgabe stellte sich der Vorstand des Mukoviszidose e.V. in seiner Sitzung im Dezember 2006 (PDF). Im Folgenden möchten wir Sie über die neue Version von ProAmbulanzPlus informieren. Alle bisherigen Bestimmungen sind damit aufgehoben.

Welche Ziele verfolgt ProambulanzPlus?

Das Programm ProAmbulanzPlus will eine qualitätsorientierte Versorgungsstruktur durch Verbindung von Kompetenzbündelung und Wohnortnähe fördern. Ziel von ProAmbulanz ist daher ausschließlich die Strukturförderung von Versorgungsverbünden.

Welche Projekte fördert ProambulanzPlus?

Strukturförderung im Sinne von ProambulanzPlus ist ausschließlich die Finanzierung des Mehraufwands, der durch die Zusammenarbeit von Zentren und Ambulanzen in einem Verbund bedingt ist. Gefördert werden also Maßnahmen und Vorhaben, die geeignet sind, die Zusammenarbeit in einem Verbund zu fördern.

Der Mukoviszidose e.V. möchte die Phantasie der Antragsteller auf keinen Fall einschränken. Mit einigen Beispielen möchten wir Ihnen jedoch konkreter erläutern, welche Art von Maßnahmen gemeint bzw. nicht gemeint sind:

ProambulanzPlus könnte z .B. fördern

  • Maßnahmen wie Seminare und Konferenzen zur Entwicklung und Vereinbarung von verbundgemeinsamen Behandlungsstrategien (z.B. Hygienerichtlinien, Pflegemaßnahmen bei stationärer Aufnahme, Erarbeitung von Qualitätshandbüchern, Dokumentation der Patientendaten, etc.); die Förderung könnte beinhalten: Fahrtkosten, ggf. Verpflegung, Raummieten etc.
  • gemeinsame Schulungen von Personal aller am Verbund beteiligten Einrichtungen, die dazu dienen, die vereinbarten gemeinsamen Strategien (bezüglich z.B. Therapie, Pflege, Hygiene, Dokumentation etc.) in den beteiligten Zentren und Ambulanzen zu etablieren
  • Patienteninformationsveranstaltungen zum Thema Verbund
  • anteilige Personalstellen zur Organisation und Koordination dieser Maßnahmen. Dies kann bei einer entsprechenden Regelung auch die Übernahme von Personalkosten für ärztliches oder nicht-ärztliches Fachpersonal umfassen, wenn und solange dies erforderlich ist, um den Ausfall von bereits beschäftigtem Fachpersonal für die Organisation oder Koordination des Verbundes zu ersetzen.

Nun zur Abgrenzung einige Beispiele für Maßnahmen, die nicht gefördert werden können:

  • Personalstellen zur regelmäßigen Versorgung der Patienten
  • Schulungen von Patienten und ihren Angehörigen oder Personalschulungen zur CF allgemein
  • Personalstellen zur Etablierung neuer Therapieformen, die noch nicht Teil des ECFS-Konsensus sind, auch wenn diese allen Einrichtungen des Verbundes zugute kommen sollen
  • Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben stehen
  • Maßnahmen, die nur die antragstellende Einrichtung involvieren und keine Auswirkungen auf den Verbund haben

Wer kann Anträge stellen?

Anträge stellen können Verbünde (vgl. Vorstandsbeschluss 37/06 (PDF)), die

  • durch die Strukturkommission zertifiziert worden sind oder deren Zertifizierung die Strukturkommission in Aussicht gestellt hat und
  • deren Zusammenschluss im Rahmen einer Regionalkonferenz auf Einladung der Strukturkommission Mukoviszidose sowie unter der Beteiligung von Patientenvertretern und Regionalorganisationen erfolgte.

In machen Regionen hat sich noch kein Zentrum herausgebildet, eine oder mehrere Einrichtungen zeigen aber über mehrere Jahre hinweg kontinuierliche Steigerungen der Patientenzahlen, so dass mittelfristig die Erreichung der Zentrumsbedingungen zu erwarten ist. Hier kann ProAmbulanzPlus auch wachstumsfördernd wirken, so lange der Bedarf dafür vorhanden ist. Das heißt, auch Verbünde, deren Zentrum die notwendigen Patientenzahlen noch nicht erreicht hat, dies aber laut Zertifizierung der Strukturkommission oder durch die Modalitäten der Verbundbildung in Kürze erreichen wird, können Anträge stellen.

Vgl. Strukturempfehlungen der Strukturkommission vom Dezember 2006.

Was ist eine Regionalkonferenz?

Die Regionalkonferenz kann von der Strukturkommission einberufen werden, um die Versorgung der CF-Patienten in einer Region zu sichten und zu gestalten. Ziel einer derartigen Konferenz ist es, alle in der Region an der CF-Versorgung Interessierte in die Versorgungsplanung einzubeziehen.

Definitionen: Was sind Ambulanzen, Zentren, Verbünde?

In den zurzeit stattfindenden Diskussionen wird die Definition von Zentren und Ambulanzen fast vollständig auf die jeweils behandelte Patientenanzahl reduziert. Danach gilt:

  • Ambulanz: eine Einrichtung mit mindestens 20 Patienten, unabhängig von der Alterstruktur
  • Zentrum für Kinder und Jugendliche: eine Einrichtung mit mindestens 50 Kindern und Jugendlichen
  • Zentrum für Erwachsene: mindestens 50 Erwachsene
  • Verbünde: mindestens ein Zentrum plus eine Ambulanz. Ein Verbund versorgt mehr als 50 pädiatrische oder mehr als 50 erwachsene Patienten.

Darüber hinaus sind aber vielfältige weitere Strukturkriterien zu erfüllen.

Vgl. Strukturempfehlungen der Strukturkommission vom Dezember 2006
und Europäisches Konsenspapier
.

Wer entscheidet über den Antrag?

Zuerst ist zu prüfen, ob alle Kriterien erfüllt sind, ob bereits eine Zertifizierung aller Einrichtungen und/oder des  Verbundes oder durch die Strukturkommission erfolgt ist und ob beispielsweise eine Regionalkonferenz stattgefunden hat. Anschließend spricht die Strukturkommission mit Unterstützung und nach Vorbereitung durch die Geschäftsstelle eine Empfehlung aus. Danach entscheidet der Vorstand des Mukoviszidose e.V. über den Vertragsschluss. Das Vertragsmanagement und die Überwachung erfolgen durch die Geschäftsstelle.

Für die ausreichende Vorbereitung einer Entscheidung ist in der Regel ein Vorlauf von sechs Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin erforderlich. Eine Bearbeitung ist nur möglich, wenn der Antrag vollständig und plausibel ist.

Die nächsten Vorstandssitzungen dieses Jahres sind am:

1./2. Juni 2007; September 2007; Dezember 2007

Gibt es weitere Förderprogramme?

  • Die Christiane Herzog Stiftung und die Regionalorganisationen des Mukoviszidose e.V. fördern auch weiterhin Maßnahmen im Sinne der oben beschriebenen "Feuerwehrfunktionen". Bei dringendem Bedarf solcher Unterstützung können Anfragen an die Geschäftsstelle gestellt werden, die dann mit der Stiftung oder den zuständigen Regionalorganisationen Kontakt aufnehmen wird. Christiane Herzog Stiftung und Regionalorganisationen arbeiten auch bei anderer Vorgehensweise eng und vertrauensvoll zusammen.
  • Anträge auf Förderung von Forschungsvorhaben sind herzlich willkommen . Bitte beachten Sie unbedingt die im Internet veröffentlichten Regelungen für Kurzanträge.
  • Wir freuen uns über Anregungen und Ideen für Sonderprogramme und -projekte außerhalb der Ambulanz- oder Forschungsförderung. Auch hierzu schreiben Sie bitte an die Geschäftsstelle, zu Händen des Geschäftsführers.

Gerne stehen Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung:

AReimann@muko.info
BDembski@muko.info

Hier können Sie die Antragsformulare herunterladen:

Expertenrat