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Fahrkosten

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22.01.2004 Richtlinien zur Fahrkostenerstattung zu ambulanten Behandlungen beschlossen.

Bei Dialysebehandlung, onkologischer Strahlentherapie und onkologischer Chemotherapie sollen aufgrund einer Ausnahmeregelung die Kassen weiter die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, abzüglich einer

Eigenbeteiligung von maximal 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.

Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "AG", "Bl" oder "H" bzw. der Einstufung in den Pflegestufen II oder III. Außerdem sollen Ärzte bei Erkrankungen, die von vergleichbarem Schweregrad sind, ebenfalls eine Fahrkostenübernahme verordnen können, die dann aber vorher noch von der Krankenkasse zu genehmigen ist.

Diese Richtlinie ist rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft getreten. Text der Richtlinie Fahrten zu stationären Aufenthalten oder zu Behandlungen, durch die ein sonst notwendiger stationärer Aufenthalt vermieden wird, sind durch diese Regelung nicht betroffen und können von der Krankenkasse weiterhin übernommen werden. Hierzu § 60 SGB V.

Ihre Rückmeldung ist wichtig!

Als Bundesverband der Mukoviszidose-Betroffenen haben wir die Möglichkeit, im Gemeinsamen Bundesausschuss Änderungen zu Richtlinien anzuregen. Hierzu sind wir auf Ihre konkreten Erfahrungen angewiesen.

  • Ob und welche Härten sich aus der neuen Richtlinie für Sie ergeben.
  • Ob die Krankenkassen Ihren Antrag zur Kostenübernahme der Fahrten zeitnah bearbeiten/bewilligen, wie viel bürokratischer Aufwand für Sie damit verbunden ist.
  • Welche Ausnahmen die Krankenkassen anerkennen.

Als Rückmeldung von Ärzten und nicht medizinischen Therapeuten:

  • Schränken aus Ihrer Sicht Patienten Termine wie z. B. Ambulanzbesuche oder Physiotherapie mit dem Hinweis auf Nichterstattung der Fahrkosten ein?

Rückmeldungen senden Sie bitte an:

Birgit Dembski
Mukoviszidose e.V.
In den Dauen 6
53117 Bonn
Tel. 0228/9 87 80 - 31
Fax: 0228/9 87 80 -77
E-Mail: BDembski@muko.info

Expertenrat