Gründung und Arbeitsweise von Regionalgruppen
1. Allgemeines
1.1 Satzung des Mukoviszidose e.V., Bundesverband Selbsthilfe bei Cystischer Fibrose (CF) - gemeinnütziger Verein -
§ 18
Regionalgruppen und regionale Vereine
(1) Der Verein unterstützt die Gründung und Arbeit von lokalen Selbsthilfegruppen.
(2) Auf Antrag kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder zum Zweck
der Kontaktpflege oder zur Erledigung lokaler Aufgaben innerhalb einer definierten Region regionale Gruppen bilden.
(3) Aufgabenbereich, Region und Name der Mitglieder sind im Antrag ebenso zu benennen wie der Name des Sprechers der Gruppe sowie der Zeitraum, in dem der Betreffende diese Funktion ausüben soll.
(4) Der Sprecher der Gruppe hält engen Kontakt mit dem Vorstand und vertritt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Gruppe innerhalb des Vereins. Der Vorstand kann dem Sprecher besondere Vollmachten erteilen.
(5) Alle Spenden, die den Regionalgruppen zufließen, sind den Vereinskonten zuzuführen und werden von der Geschäftsstelle verwaltet. Projektgebundene Spendeneingänge werden von der Geschäftsstelle grundsätzlich auf Abruf den Regionalgruppen zur Verfügung gestellt.
(6) Der Verein kann auf Antrag der Regionalgruppe diese finanziell unterstützen. Die satzungsgemäße Verwendung aller Finanzmittel ist von den Regionalgruppen jährlich nachzuweisen.
(7) Lokale Selbsthilfegruppen können sich mit Zustimmung des Vorstands des Mukoviszidose e.V., Bundesverband Selbsthilfe bei Cystischer Fibrose (CF) unter dem Namen Mukoviszidose e.V., Bundesverband Selbsthilfe bei Cystischer Fibrose (CF) (lokaler Zusatz) in das Vereinsregister eintragen lassen, wenn sie sich dem Mukoviszidose e.V., Bundesverband Selbsthilfe bei Cystischer Fibrose (CF) mit ihren Mitgliedern anschließen. Die Zustimmung des Vorstandes wird erteilt, wenn die Satzung des lokalen Vereins mit der Satzung des Mukoviszidose e.V., Bundesverband
Selbsthilfe bei Cystischer Fibrose (CF) vereinbar ist und die Beitragsabführung in einer Vereinbarung geregelt wurde.
(8) Lokale Selbsthilfegruppen, die sich in das Vereinsregister eintragen lassen wollen, haben ihre Satzung, den Auszug aus dem Vereinsregister, die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit und die Geschäftsberichte dem Vorstand einzureichen. Wird die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
verweigert oder entzogen, so scheidet die lokale Selbsthilfegruppe
aus dem Mukoviszidose e.V., Bundesverband Selbsthilfe bei Cystischer
Fibrose (CF) aus und ist nicht zur Fortführung des Namens Mukoviszidose
e.V., Bundesverband Selbsthilfe bei Cystischer Fibrose (CF) berechtigt.
1.2 Mitgliedschaft im Mukoviszidose e.V.
Mindestens die Personen, die die Leitung der Regionalgruppe übernehmen, müssen Mitglieder im Mukoviszidose e.V. sein.
Wünschenswert ist natürlich, daß alle Mitglieder der Regionalgruppe auch Mitglieder im Verein sind, da die Regionalgruppe ja ein Teil des Vereins ist und von der gemeinsamen Geschäftsstelle unterstützt und verwaltet wird.
2. Gründungsversammlung
Zu Beginn der Zusammenkunft soll ein/e Protokollführer/in bestimmt werden, die/der das Gründungsprotokoll schreibt und die Teilnehmerliste führt. Die Wahl soll von einem Wahlleiter durchgeführt werden.
2.2 Gruppenleitung
Es sollten mindestens ein/e Sprecher/in und ein/e Stellvertreter/in, die dann auch die Funktionen von Schriftführer/in und Kassenwart/in übernehmen müssten, gewählt bzw. ernannt werden.
Um aber nicht Einzelpersonen zu stark zu belasten und mehr Mitglieder aktiv an der Gruppenarbeit und dem Vereinsgeschehen teilhaben zu lassen, ist es sinnvoll, Personen für folgende Aufgaben zu wählen:
1. Sprecher/in
2. Stellvertreter/in
3. Schriftführer/in
4. Kassenwart/in
5. CF-Patient/in als Vertreter/in der erwachsenen CF-Patienten
Wenn noch weitere Personen zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, noch folgende Aufgabengebiete zuzuordnen:
6. Kontaktperson zur Ambulanz
7.Öffentlichkeitsarbeit
8. Kontaktperson zu Behörden und Ämtern
Die Aufgabenbereiche lassen sich natürlich auch in unterschiedlicher Kombination auf wenige Personen verteilen, aber je mehr Hände mit anfassen, um so eher werden auch Ergebnisse erkennbar.
2.3 RG-Datenblatt
Der/die Schriftführer/in legt das Datenblatt an (s. Anlage).
2.4 Mitteilung an die Geschäftsstelle
Die Mitteilung über die Gründung einer Regionalgruppe an die Geschäftsstelle umfasst folgende Unterlagen:
1. Gründungsprotokoll
2. Teilnehmerliste
3. Datenblatt der Regionalgruppe
4. Antrag an den Vorstand auf Bestätigung der Gruppe als Regionalgruppe
3. Barkasse und Girokonto
Es sind die "Hinweise zur Finanzbuchhaltung der Regionalgruppe" zu beachten. Diese bekommen Sie auf Anfrage bei
Winfried Klümpen
Hilfe zur Selbsthilfe:
Koordination CF-Regionalorganisationen
Tel.: 02 28/ 98 78 0 - 30
Fax: 02 28/ 98 78 0 - 77
E-Mail: Wkluempen@muko.info



