Unterstützungsfonds

Unterstützungsfonds

Als gemeinnütziger und mildtätiger Verein kann der Mukoviszidose e.V. mit seinem Unterstützungsfonds Einzelpersonen finanziell unterstützen, wenn deren Bedürftigkeit nachgewiesen ist. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite. 


Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Verein ist dem Gemeinnützigkeitsrecht unterworfen, so dass die Förderung nur abhängig von der Einkommenssituation der Anfragenden möglich ist. Zusätzlich hat der Vorstand einen Beschluss gefasst, in dem die Voraussetzungen für eine Förderung beschrieben sind:

  • finanzielle Notlage, die im Wesentlichen durch die Mukoviszidose begründet ist
  • finanzielle Bedürftigkeit der Anfragenden
  • keine öffentliche Stelle ist für diese Hilfe zuständig

Was muss ich tun?

Bitte füllen Sie den Unterstützungsfonds-Fragebogen aus, fügen Sie, soweit wie möglich, Nachweise bei und schicken Sie ihn an die zuständigen Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle (Kontaktdaten stehen auf dem Bogen). 

Bei Fragen oder Anregungen, z.B. wie oder wo Sie die Leistung bei einer öffentlichen Stelle beantragen können, werden wir Sie kontaktieren. 


Bitte beachten Sie auch:

Wir unterstützen betroffene Familien und Erwachsene gerne und versuchen, dies so unbürokratisch wie möglich zu machen. Da es sich bei Zuschüssen aus dem Unterstützungsfonds um Spendengelder handelt, sind wir verpflichtet, verschiedene Angaben und Nachweise einzuholen, um eine ordnungsgemäße und zielgerichtete Verwendung der Gelder sicherzustellen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. 

Alle Angaben, die Sie uns gegenüber machen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt!


Ihre Ansprechpartnerinnen

Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
Tel.: +49 (0)228 98780-32
E-Mail: AKaratzas(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten


Nathalie Pichler
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung / Klimamaßnahmen
Tel.: +49 (0)228 98780-33
E-Mail: NPichler(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten

Zuletzt aktualisiert: 02.01.2024
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