Ausbildung, Studium, Beruf

Ausbildung, Studium, Beruf

Aufgrund der verbesserten Behandlungsmöglichkeiten, werden immer mehr Mukoviszidose-Betroffene erwachsen. Für viele stellt sich daher auch die Frage, welche Ausbildung, welches Studium oder welcher Beruf für sie geeignet ist. Denn die Berufswahl sollte sowohl die Mukoviszidose als auch die eigenen Interessen und Potentiale berücksichtigen. Mehr über die verschiedenen Wege hin zum „Traumberuf“ und zum Berufseinstieg erfahren Sie im folgenden Text.


Situation aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten

Die Ausführungen sind Anregungen zum Nachdenken. Sie sind nicht vollständig und treffen sicherlich nicht auf jeden zu. Sie sollen Ihnen aber dabei helfen, den eigenen Berufs- und Lebensweg gut informiert und umsichtig zu planen. Unser Tipp: Betrachten Sie Ihre Situation aus unterschiedlichen Perspektiven und erarbeiten Sie sich Ihre persönliche Strategie.

Vorüberlegungen zur Berufswahl

Jeder hat individuelle Fertigkeiten und Vorlieben, sodass es keine generelle Empfehlung zur Berufswahl bei Mukoviszidose geben kann. Vielleicht helfen Ihnen aber folgende Fragen dabei, Ihren Beruf zu finden:

  • Wie fit bin ich eigentlich und wie viel an (körperlicher) Belastung kann ich mir, nicht nur jetzt, sondern auch in zehn Jahren noch zumuten?
  • Kann ich unter ungünstigen Luftbedingungen, wie z.B. staubiger Luft, sehr hohen oder sehr niedrigen Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit usw. arbeiten?
  • Wie sieht es mit den Pausenzeiten während der Ausbildung und später während der Arbeit aus? Kann ich selbst entscheiden, ob ich fünf Minuten Pause mache, um z.B. kurz zu inhalieren, oder gibt es festgeschriebene Pausenzeiten?
  • Wie ist das Arbeitsumfeld? Bin ich ständigem Publikumsverkehr ausgesetzt, habe ich viel Kontakt zu (kranken) Personen?
  • Wie sehen meine Arbeitszeiten aus? Habe ich Schichtdienst, wie lang ist ein Arbeitstag?
  • Wie lange brauche ich zur Arbeit oder zur Ausbildungsstelle? 
  • Wie viel Zeit bleibt am Tag übrig für die Therapie, aber auch für die Freizeit?
  • Was ist mir wichtig? Karriere oder mehr Zeit für mich und meine Freunde?

Ausbildung, Studium und Duales Studium

Der Weg zum Wunschberuf führt über die passende Ausbildung. Dabei spielen verschiedene Aspekte, etwa die persönliche Ausdauer, das eigene Sicherheitsdenken, die körperliche Belastbarkeit und die tägliche Therapiezeit eine Rolle. Ein Studium dauert in der Regel länger als eine betriebliche Ausbildung und erfordert einen entsprechenden Schulabschluss und eine längere Schulzeit. Dafür können Sie sich die Zeit während des Studiums flexibler einteilen als in einer Ausbildung oder in einem Dualen Studium. Klären sollten Sie im Vorfeld, ob Sie während der Ausbildung bereits Rentenversicherungspunkte sammeln. 

Häufig wird heute erwartet, dass Sie auch unbezahlte Praktika oder Auslandsemester absolvieren, doch haben diese Tätigkeiten den Nachteil, dass Sie währenddessen nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Wenn Sie dann etwa aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation vorzeitig in Rente gehen müssen, kann sich dies nachteilig auf die Höhe der Rente ausüben. Denn nur mit sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit erwerben Sie Rentenansprüche.

Bei diesen Fragen können Ihnen die Berater der Rentenversicherung weiterhelfen.

Flexible ZeitgestaltungRentenversicherungsbeiträgeNotwendiger SchulabschlussTeilzeit möglich
Betriebliche AusbildungNeinJaAb HauptschulabschlussJa
Schulische AusbildungNeinNeinAb HauptschulabschlussNein
StudiumImmer mehr verschultNeinAllgemeine HochschulreifeJa
Duales StudiumNeinJaJe nach Bundesland und Hochschule, in der Regel reicht die FachhochschulreifeJa

 

 

Gibt es aufgrund einer Schwerbehinderung Unterstützungsmöglichkeiten in der Ausbildung, im Studium und im Arbeitsleben?

Wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt, gibt es einige Unterstützungsmöglichkeiten sowie Nachteilsausgleiche:

Ausbildung

Ausbildungsbetriebe können sich finanziell und technisch vom Integrationsamt unterstützen lassen, wenn sie einen schwerbehinderten Bewerber einstellen. Wie genau das im Einzelfall aussieht, darüber berät Sie das Integrationsamt.

Im Öffentlichen Dienst werden Bewerber mit einer Schwerbehinderung immer zum Vorstellungsgespräch eingeladen, wenn ihnen die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt.

Studium

Schon bei der Zulassung zum Studium gibt es Nachteilsausgleiche für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises. So kann es zu einer Verkürzung der Wartezeit, zur Verbesserung der Durchschnittsnote oder zur Berücksichtigung des ersten Studienortes kommen. Die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten können Sie direkt bei Ihrer Hochschule erfragen. So können Sie unter Umständen auch einen Härtefallantrag zur sofortigen Zulassung an Ihrem Wunschort stellen. Dieser erfordert jedoch sowohl ein ärztliches Gutachten als auch eine persönliche Stellungnahme. 

Während des Studiums können möglicherweise (Prüfungs-) Fristen verlängert werden. Dies ist im Einzelfall der jeweiligen Prüfungsordnung des Studienganges zu entnehmen.

Die Studentenwerke informieren umfassend zum Thema Studium und Behinderung. 

Arbeitsleben

Gerade im Berufsleben gibt es zahlreiche Unterstützungen und Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Arbeitnehmer. So besteht ein besonderer Kündigungsschutz, ein Anspruch auf Zusatzurlaub und die Möglichkeit, sich von Mehrarbeit freistellen zu lassen. Zudem können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden. Darunter fällt z.B. auch die Kraftfahrzeughilfe.

Der Arbeitgeber kann darüber hinaus vom Integrationsamt finanziell und/oder technisch unterstützt werden.

Die Rentenversicherung und das Integrationsamt beraten Sie zu den möglichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich Mukoviszidose habe?

Grundsätzlich gilt, dass Erkrankungen nicht öffentlich gemacht werden müssen. Das heißt, dass Sie Ihrem Arbeitgeber nicht sagen müssen, dass Sie von Mukoviszidose betroffen sind, solange Sie die Erkrankung nicht daran hindert, Ihre Arbeit auszuführen. Nur wenn für die konkrete Stelle die Mukoviszidose auch von Relevanz ist, darf der Arbeitgeber danach fragen. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn Sie Kollegen anstecken könnten, nicht so einsatzfähig sind wie ein gesunder Kollege oder in absehbarer Zeit arbeitsunfähig werden. Auch eine ggf. vorliegende Schwerbehinderung müssen Sie nicht offenbaren, solange sie keinen Einfluss auf die auszuführende Tätigkeit hat. Dann allerdings können Sie auch nicht die damit verbundenen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. 

Bei öffentlichen Arbeitgebern kann es von Vorteil sein, seine Schwerbehinderung schon im Bewerbungsschreiben zu erwähnen, da man Sie dann bei grundsätzlicher Eignung zum Vorstellungsgespräch einladen muss. Dort können Sie dann persönlich überzeugen.

Bei allen anderen Arbeitgebern empfehlen wir Ihnen, das Thema erst im Vorstellungsgespräch kurz anzusprechen und nicht schon in der Bewerbung. 

Ihr Arbeitgeber darf also gerne alles wissen, er muss es aber nicht. In jedem Fall sollten Sie sich selbst mit Ihrer Entscheidung wohlfühlen. Manchmal ist es vielleicht besser, wenn Sie offen mit Ihrer Erkrankung umgehen können und diese nicht vor Kollegen und Vorgesetzten „zu verstecken“ brauchen. 

Zuletzt aktualisiert: 02.01.2024
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