Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Betreuung eines Kindes mit Mukoviszidose bedeutet für die meisten Eltern eine große Umstellung. Neben der üblichen Pflege eines kleinen Kindes kommen noch Arztbesuche, häusliche Therapie, die besondere Ernährungssituation und auch hygienische Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen hinzu. Diesen Mehraufwand können Sie bei der Pflegeversicherung geltend machen.


Ihre Möglichkeiten

Für viele Eltern ist die Betreuung ihres an Mukoviszidose erkrankten Kindes mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Den besonderen Pflegebedarf Ihres Kindes können Sie bei der Pflegeversicherung geltend machen. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: 

  • Die Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld an eine ehrenamtliche Pflegeperson (z.B. ein (Groß-)Elternteil) aus. 
  • Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst. 
  • Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine stationäre Pflege. 

Die allermeisten Eltern von Kindern mit Mukoviszidose entscheiden sich dabei für das Pflegegeld.


Wie hoch ist das Pflegegeld angesetzt?

Die Höhe des Pflegegelds ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad und beläuft sich auf 316 € (Pflegegrad 2) bis 901 € (Pflegegrad 5) monatlich. 

Bestimmung des Pflegegrads

Der Pflegegrad bestimmt sich danach, wie selbstständig das Kind bestimmte Verrichtungen im Vergleich zu gleichaltrigen, gesunden Kindern ausüben kann. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Körperpflege
  • Essen 
  • Unterstützung bei häuslichen Therapien
  • Unterstützung bei Arzt-, Ambulanz- oder Therapiebesuchen 

Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) ermitteln in einem Hausbesuch die Hilfebedürftigkeit, anhand derer die Einteilung des Pflegegrads erfolgt.

Der Entlastungsbetrag gilt für alle Pflegegrade

Im Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt. Bei allen Pflegegraden kann aber zusätzlich der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich in Anspruch genommen werden. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und davon abhängig, dass ein von der Pflegeversicherung akzeptierter Dienstleister bestimmte Leistungen erbringt.

Ab Pflegegrad 2 – Rentenversicherung für die pflegende Person

Wenn Sie Ihr Kind ab Pflegegrad 2 an mindestens zwei Tagen in der Woche insgesamt mindestens zehn Stunden pflegen und daneben nicht mehr als 30 Stunden berufstätig sind, führt die Pflegekasse für Sie Beiträge an die Rentenversicherung ab.


Antragsstellung

Anträge auf Pflegeleistungen stellen Sie bei der Pflegekasse der Krankenversicherung, bei der Sie auch krankenversichert sind.

Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei

  • der sozialrechtlichen Beratung des Mukoviszidose e.V. 
  • den Pflegestützpunkten 
  • oder dem Sozialdienst Ihrer CF-Ambulanz.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Nathalie Pichler
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung / Klimamaßnahmen
Tel.: +49 (0)228 98780-33
E-Mail: NPichler(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten


Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
Tel.: +49 (0)228 98780-32
E-Mail: AKaratzas(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten




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Zuletzt aktualisiert: 02.01.2024
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