Gemeinsamer Bundesausschuss

Interessenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung (z.B. Arzneimittel) erstattet werden. Der Mukoviszidose e.V. ist an Beratungen des GBA als themenbezogener Patientenvertreter über den Deutschen Behindertenrat beteiligt. 


Wie setzt sich der Gemeinsame Bundesausschuss zusammen?

Der G-BA ist das höchste Gremium der so genannten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er setzt sich zusammen aus Vertretungen der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, nämlich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem bundesweiten Verband der Krankenkassen in Deutschland (der GKV-Spitzenverband). Neben diesen Spitzenorganisationen ist die vom Gesetzgeber bestimmte Patientenvertretung an allen Beratungen beteiligt. Sie hat kein Stimmrecht, kann aber Anträge stellen. 

Mehr über die Zusammensetzung des G-BA, die Arbeitsweise und Aufgaben sind in einem Erklärfilm zusammengefasst.


Wie vertritt der Mukoviszidose e.V. die Interessen der Mukoviszidose-Patienten im G-BA?

Vertreter des Mukoviszidose e.V. sind beim G-BA über den Deutschen Behindertenrat (DBR) als Patientenvertreter akkreditiert. Wenn Fragen zur medizinischen Versorgung der Mukoviszidose anstehen, werden sie zu den Sitzungen eingeladen, zum Beispiel in die Gremien, die den Zusatznutzen neuer Arzneimittel bewerten. 

In den letzten Jahren war der Mukoviszidose e.V. an vielen Entscheidungen zur Mukoviszidose beteiligt. Einige Beispiele: 

  • die Prüfung, ob das Neugeborenen-Screening auf Mukoviszidose eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen werden soll 
  • die Einführung der Ernährungsberatung bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen
  • die Beratungen über das Ausmaß des Zusatznutzens verschiedener Arzneimittel (z.B. Kaftrio, Orkambi, Kalydeco)
  • die Ausgestaltung der Kriterien, die die Kliniken erfüllen müssen, die sich an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung beteiligen 

Dabei arbeiten die Vertreter des Mukoviszidose e.V. eng mit den anderen Patientenvertretern im G-BA zusammen. Sie nehmen über ihr Beratungs- und Antragsrecht Einfluss, zum Beispiel, indem sie über Mängel in der Versorgung aus Patientensicht berichten, vorschlagen, wie eine Leistung ausgestaltet werden soll, Experten zu einer Anhörung vorschlagen und Versorgungsdaten in die Diskussion einbringen, die ihre Sicht unterstützen. Da die Patientenvertretung aber kein Stimmrecht hat, entscheiden letztlich die Vertreter der Ärzte, Krankenhäuser und gesetzlichen Krankenkassen über die medizinische Versorgung. 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Dr. Jutta Bend
Leitlinien / Neugeborenen-Screening
Tel.: +49 (0)228 98780-47
E-Mail: JBend(at)muko.info

CF-CTN Germany Coordination Team
Tel.: +49 (0)228 98780-43
E-Mail: CFCTN(at)muko.info


Katharina Heuing
Gesundheitspolitik
Tel.: +49 (0)228 98780-62
E-Mail: KHeuing(at)muko.info


Zuletzt aktualisiert: 02.01.2024
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