Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung (z.B. Arzneimittel) erstattet werden. Der Mukoviszidose e.V. ist an Beratungen des GBA als themenbezogener Patientenvertreter über den Deutschen Behindertenrat beteiligt. Alles Wissenswerte zur Arbeit des Mukoviszidose e.V. im GBA finden Sie auf dieser Seite.
Der G-BA ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Ihm gehören die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesen an: die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland (der GKV-Spitzenverband). Neben diesen Spitzenorganisationen ist die vom Gesetzgeber bestimmte Patientenvertretung an allen Beratungen beteiligt. Sie hat kein Stimmrecht, kann aber Anträge stellen.
Der G-BA entscheidet darüber, welche Leistungen der medizinischen Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und welche nicht. Dazu gehört die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie mit ärztlichen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und Methoden. Der G-BA hat darüber hinaus wichtige Aufgaben bei der Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung, zum Beispiel in Arztpraxen und Krankenhäusern.
Vertreter des Mukoviszidose e.V. sind beim G-BA über den Deutschen Behindertenrat (DBR) als Patientenvertreter akkreditiert. Wenn Fragen zur medizinischen Versorgung der Mukoviszidose anstehen, werden sie zu den Sitzungen eingeladen, zum Beispiel in die Gremien, die den Zusatznutzen neuer Arzneimittel bewerten.
In den letzten Jahren war der Mukoviszidose e.V. an vielen Entscheidungen zur Mukoviszidose beteiligt. Einige Beispiele:
Dabei arbeiten die Vertreter des Mukoviszidose e.V. eng mit den anderen Patientenvertretern im G-BA zusammen. Sie nehmen über ihr Beratungs- und Antragsrecht Einfluss, zum Beispiel, indem sie über Mängel in der Versorgung aus Patientensicht berichten, vorschlagen, wie eine Leistung ausgestaltet werden soll, Experten zu einer Anhörung vorschlagen und Versorgungsdaten in die Diskussion einbringen, die ihre Sicht unterstützen. Da die Patientenvertretung aber kein Stimmrecht hat, entscheiden letztlich die Vertreter der Ärzte, Krankenhäuser und gesetzlichen Krankenkassen über die medizinische Versorgung.
Dr. Jutta Bend
Leitlinien / Neugeborenen-Screening
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CF-CTN Germany Coordination Team
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Katharina Heuing
Gesundheitspolitik
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