Testamentsspenden

Mit einer Testamentsspende helfen

Erbschaften und Vermächtnisse zugunsten des Mukoviszidose e.V. leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Arbeit. Wenn Sie Ihre Verbundenheit mit unseren Zielen durch eine entsprechende Verfügung in Ihrem Testament ausdrücken möchten, helfen Sie uns, den Betroffenen zu helfen.


Helfen über den eigenen Tod hinaus

Der Mukoviszidose e.V. finanziert seine Arbeit zum überwiegenden Teil durch Spenden. Ohne diese wären unsere wichtigen Projekte in den Bereichen Forschung und Therapieoptimierung oder auch Sozialprojekte gar nicht durchführbar. 

Erbschaften und Vermächtnisse zugunsten des Mukoviszidose e.V. können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir unsere lebenswichtige Arbeit für die erkrankten Menschen auch in Zukunft fortsetzen können. 


Wie verfasst man ein Testament?

Wer eine gemeinnützige Organisation nach seinem Tode mit einem Vermächtnis oder einem Erbe begünstigen möchte, muss ein Testament verfassen, da sonst die gesetzliche Erbfolge eintritt. Die gesetzliche Erbfolge begünstigt nur Blutsverwandte und den Ehepartner. Sind solche Personen nicht auffindbar, fällt das Erbe dem Staat zu.

Wer also entferntere Familienmitglieder, Freunde oder eine gemeinnützige Organisation in seinem Erbe begünstigen möchte, sollte sich über die gesetzliche Erbfolge informieren und ein eigenes Testament verfassen.

 

Formvorschriften

Ein gültiges Testament, welches sehr strengen Formvorschriften unterliegt, ist tatsächlich die einzige Möglichkeit, seine Erben selbst zu bestimmen. Deshalb ist bei allen Fragen rund um dieses wichtige Dokument die Einholung eines juristischen Rats bei einem Fachanwalt zu empfehlen.

Es wird unterschieden zwischen dem eigenhändigen Testament und dem notariellen Testament. Unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheidet, ist es wichtig, dass das Testament nach dem Tode auch gefunden wird. Eine sichere Möglichkeit ist zum Beispiel, dieses (gegen Gebühr) beim Nachlassgericht zu hinterlegen.


Was unterscheidet eine Erbschaft von einem Vermächtnis?

Die Erbschaft

Wenn Sie eine Person als Ihren Erben einsetzen, so wird diese Person Ihr Rechtsnachfolger. Ihr Erbe erbt damit alle Ihre Rechte ebenso wie Pflichten. Ihr Vermögen, aber auch Ihre Schulden gehen an den Erben über. Erben müssen außerdem den Erbfall abwickeln, also z.B. eine Wohnung auflösen und verkaufen und Versicherungen kündigen, sofern Sie keinen Testamentsvollstrecker eingesetzt haben.

Wenn Sie mehrere Personen oder Organisationen als Ihre Erben einsetzen, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über das Vermögen können dann nur gemeinschaftlich getroffen werden, was manchmal zu Streitigkeiten führen und die Abwicklung des Nachlasses komplizierter gestalten kann. 

Wenn Sie keine Angehörigen haben und nicht möchten, dass Ihr Nachlass an den Staat fällt, können Sie eine Organisation wie den Mukoviszidose e.V. auch als Alleinerben einsetzen. Eventuelle Verpflichtungen oder Auflagen erfüllen wir dann gewissenhaft und sorgfältig nach Ihren Wünschen. Das heißt, wir zahlen Vermächtnisse aus oder übernehmen als Alleinerbe auch Aufgaben wie die Auflösung Ihrer Wohnung oder die Pflege Ihres Grabes. 

Das Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis ist es möglich, Personen oder Organisationen zu bedenken, ohne dass diese Ihre Erben sind. Sie können Gegenstände wie z.B. Bilder oder Schmuck ebenso wie konkrete Geldbeträge als Vermächtnis aussetzen. Wer mit einem Vermächtnis im Testament bedacht wurde, wendet sich an die Erben, die dann den Gegenstand oder Geldbetrag herausgeben müssen.

Sie können den Mukoviszidose e.V. mit einem Vermächtnis bedenken und dem Verein zum Beispiel einen Geldbetrag zuwenden. Ein Vermächtnis ist eine gute Lösung, wenn Sie jemand anderen als Erben eingesetzt haben, aber zusätzlich auch noch etwas Gutes tun möchten. Der oder die Erben sind als Ihre Rechtsnachfolger dann verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.

Befreiung von der Erbschaftssteuer

Der Mukoviszidose e.V. ist als gemeinnütziger Verein von der Erbschaftssteuer befreit, so dass uns Erbschaften ebenso wie Vermächtnisse ohne Abzüge zugutekommen.

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Buchholz
Spenderbetreuung und Nachlässe
Tel.: +49 (0)228 98780-24
E-Mail: PBuchholz(at)muko.info


Informationsbroschüre "Lebenszeit schenken"

Gerne lassen wir Ihnen unsere kostenfreie Broschüre „Lebenszeit schenken - Mit einer Testamentsspende für unheilbar kranke Menschen“ zukommen. In dieser finden Sie viele nützliche Informationen rund um die Fragen, die sich bei den Überlegungen zum eigenen Letzten Willen stellen. 

Zuletzt aktualisiert: 24.04.2024