Mit Ihrer Spende Steuern sparen

So können Sie mit Ihrer Spende Steuern sparen

Wussten Sie schon, dass Sie mit Ihrer Spende ganz einfach Steuern sparen können? Denn Spenden werden vom Staat begünstigt. Wie das geht, welche Unterlagen Sie benötigen und was sonst noch wichtig ist, haben wir Ihnen auf dieser Seite kurz und knapp zusammengefasst. 


Spenden werden vom Staat begünstigt

Der Staat fördert Steuerzahler, die spenden möchten, durch den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Das bedeutet, Sie können Ihre Spende an den Mukoviszidose e.V. von der Steuer absetzen und dadurch die Steuerlast mindern. Allerdings ist die steuerliche Entlastung beschränkt. Maximal 20 Prozent der gesamten Einkünfte können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Wer also zum Beispiel 30.000 Euro im Jahr verdient, kann Spenden bis zu einer Höhe von 6.000 Euro absetzen (§10 EStG). Spenden werden bei der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben eingetragen.

Was ist ein Spendenvortrag

Wenn Sie in einem Jahr so viel gespendet haben, dass die Spenden den Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte übersteigen, kann der überschießende Betrag auf das Folgejahr übertragen werden und dort im Rahmen des Höchstbetrages abgezogen werden. Das ist der sog. Spendenvortrag. Dieser Spendenvortrag gilt zeitlich unbegrenzt, wird solange fortgeführt, bis der vormals geleistete Spendenbetrag verrechnet ist. Über den noch nicht berücksichtigten Spendenvortrag erhalten Sie vom Finanzamt jährlich einen Feststellungsbescheid.

Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Sie können einen Antrag auf Gewährung eines Lohnsteuerfreibetrages wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen stellen, wenn die Aufwendungen insgesamt im Kalenderjahr mindestens 600 Euro über den Pauschbeträgen (ab 2023 beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro) liegen. 

Den Antrag für die Gewährung eines Steuerfreibetrages auf der elektronischen Steuerkarte kann der Arbeitnehmer ab 01.10. des Vorjahres bis zum 30.11. des Kalenderjahres stellen, für das der Freibetrag gelten soll. 

Mit dem elektronischen Datenabruf im ELSTAM-Verfahren erhält der Arbeitgeber automatisch die zu berücksichtigen Daten.

Mukoviszidose e.V. darf Zuwendungsbescheinigungen ausstellen

Der Mukoviszidose e.V. ist vom Finanzamt Bonn als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Daher dürfen wir für Ihre Spende eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Spende von der Steuer abzusetzen.

Wann erhalten Sie eine Zuwendungs- oder Spendenbescheinigung?

Ab einer Spendensumme von 10 Euro im Jahr erstellen wir unaufgefordert eine Jahres-Zuwendungsbescheinigung. Über die Summe aller Zuwendungen in einem Kalenderjahr senden wir Ihnen im Februar des Folgejahres eine Bescheinigung zu, die Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung einreichen können. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch auch unterjährig für jede Einzelspende eine Zuwendungsbescheinigung.

Vereinfachter Spendennachweis

Spenden bis zu 300 Euro können auch ohne Zuwendungsbescheinigung geltend gemacht werden. In diesem Fall reicht es, bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ihren Kontoauszug, dem die Organisation und die Spendenhöhe zu entnehmen ist, einzureichen. 

Grundsätzlich müssen keine Belege mehr beim Finanzamt eingereicht werden, aber es empfiehlt sich, sie aufzubewahren, denn das Finanzamt könnte die Vorlage verlangen.

Zuletzt aktualisiert: 02.01.2024