Schwerbehinderung

Die Schwerbehinderung

Mukoviszidose-Betroffene stehen oft vor der Frage, ob sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen sollen oder nicht. Viele scheuen sich, einen Antrag zu stellen, weil sie befürchten, dadurch ausgegrenzt zu werden. Diese Sorge ist aber unbegründet. Wir haben einige Informationen für Sie zusammengefasst.


Ein Schwerbehindertenausweis erlaubt es Ihnen, sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Dabei können Sie immer entscheiden, ob Sie dies durch Vorlage des Ausweises auch nutzen möchten oder nicht. Neben steuerlichen Erleichterungen vereinfacht die festgestellte Behinderung aber auch die Inanspruchnahme von besonderen Unterstützungen, beispielsweise im Kindergarten, in der Schule oder am Arbeitsplatz.


Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Nicht jeder Mensch mit Mukoviszidose gilt als schwerbehindert. Erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 erhält man einen Ausweis. Jemand hat eine Behinderung wenn 

  • seine körperliche Funktion, 
  • geistige Fähigkeit 
  • oder seelische Gesundheit 

mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Um einen Grad der Behinderung festzustellen, erfolgt eine Begutachtung des Einzelfalls. Hierbei fällt das Augenmerk bei Mukoviszidose insbesondere auf:

  • die Lungenfunktion 
  • den Ernährungszustand 
  • Beeinträchtigung der Aktivitäten, z.B. beim Schulbesuch 

Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel befristet erteilt. 

 


Wo kann ich einen solchen Ausweis beantragen?

Sie beantragen einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt. Dieses prüft die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis und für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei Behinderung. Die Adresse des zuständigen Versorgungsamts erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Je nach Bundesland, werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet oder sind unterschiedlich benannten Behörden zugeordnet z.B.:

  • „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)"
  • „Landesamt für Soziales und Versorgung" oder 
  • „Amt für soziale Angelegenheiten"

Unterstützung bei der Beantragung erhalten Sie durch den Sozialdienst Ihrer zuständigen Mukoviszidose-Ambulanz. Außerdem steht Ihnen die Sozialrechtliche Beratung des Mukoviszidose e.V. für Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Nathalie Brendler
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung / Klimamaßnahmen
Tel.: +49 (0)228 98780-33
E-Mail: NBrendler(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten


Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
Tel.: +49 (0)228 98780-32
E-Mail: AKaratzas(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten


Zuletzt aktualisiert: 11.11.2024
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