Die im § 76 des Sozialgesetzbuchs V (Gesetzliche Krankenversicherung) verankerte freie Arztwahl erstreckt sich auch auf medizinische Versorgungszentren. Sie entscheiden also selbst, an welches Zentrum Sie sich wenden und wo Sie Ihr Kind behandeln lassen möchten.
Wenn Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, ist es trotzdem noch möglich, in ein anderes Zentrum zu wechseln. Dies benötigt aber meist etwas Vorlauf, um regelmäßige Ambulanz- und Termine für Intravenöse Therapien (IV-Therapie) in gewohnter Zeitfolge umzusetzen.
Auf unserer Karte mit CF-Einrichtungen in Deutschland können Sie nach Mukoviszidose-Zentren in Ihrer Umgebung suchen.
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