Der Mukoviszidose e.V. gewährt Betroffenen mit einem geringen Einkommen auf Antrag einen Kostenzuschuss in Höhe von 70 Euro zu den Arzneimittelzuzahlungen. Auf dieser Seite haben wir für Sie zusammengefasst, wie Sie diesen Zuschuss beantragen können.
Durch die Gesundheitsreform im Jahr 2004 wurde die generelle Befreiung von Arzneimittelzuzahlungen abgeschafft. Das bedeutet, dass jeder CF-Betroffene zu Beginn des Jahres bis zum Erreichen seiner individuellen Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten muss. Besonders für erwachsene Betroffene, die von Grundsicherung, Sozialhilfe oder einem ähnlich geringen Einkommen leben müssen, bedeutet dies eine enorme finanzielle Belastung in den ersten Monaten des Jahres.
Der Mukoviszidose e.V. gewährt daher CF-Betroffenen mit einem geringen Einkommen auf Antrag einen Kostenzuschuss in Höhe von jährlich 70 Euro zu den Arzneimittelzuzahlungen.
Wenn Sie diese finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte den ausgefüllten Fragebogen zur Gesundheitskosten-Soforthilfe und aussagekräftige Unterlagen zur Einkommenssituation bzw. eine Kopie des aktuellen Sozialhilfe- oder Grundsicherungsbescheides an die Geschäftsstelle.
Fragebogen zur Gesundheitskosten-Soforthilfe (beschreibbare PDF-Datei)
Mukoviszidose e.V.
z.H. Frau Brendler/Frau Karatzas
In den Dauen 6
53117 Bonn
FAX: 0228/98780-77
Wir wollen im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel Betroffene unterstützen – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Mukoviszidose e.V. Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen im Schreiben Ihre Telefonnummer an. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Gesundheitskosten-Soforthilfe besteht nicht.
Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
Tel.: +49 (0)228 98780-32
E-Mail: AKaratzas(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten
Nathalie Brendler
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung / Klimamaßnahmen
Tel.: +49 (0)228 98780-33
E-Mail: NBrendler(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten
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