Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen für Hilfesuchende mit CF aus der Ukraine sowie für Menschen, die in Deutschland gerne Menschen mit CF aus der Ukraine helfen möchten, zusammengestellt. Die Texte liegen auch auf Ukrainisch, Russisch und Polnisch vor.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auf seiner Internetseite Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland zusammengestellt. Die Informationen sind auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.
Pro Asyl bietet ebenfalls Infos zu Einreise und Verbleib in Deutschland für Ukrainer*innen (Ukrainisch)
Handbook Germany hat eine Sonder-Seite „Ukraine“ mit wichtigen Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch erstellt.
Alle Ukrainer bekommen ein festes Aufenthaltsrecht für ein Jahr, das auf bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Die EU hat die so genannte Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt, die Flüchtlingen aus der Ukraine schnell und unkompliziert und ohne individuelle Asylverfahren vorübergehenden Schutz bieten soll. In allen EU-Ländern gelten damit seit dem 3. März 2022 dieselben Grundbedingungen.
Die Massenzustrom-Richtlinie soll vor allem die Schaffung von sozialen Mindeststandards regeln. Außerdem gibt es so einen zeitlich beschränkten, aber sicheren Aufenthaltsstatus für alle Schutzsuchenden. Folgende Maßnahmen gelten:
Das Angebot soll auch für Migranten aus Drittländern gelten, die in der Ukraine Asyl beantragt oder einen anderen Schutzstatus hatten.
Bitte melden Sie sich möglichst umgehend bei den deutschen Behörden, damit Sie sich krankenversichern können! Dies ist insbesondere im Hinblick auf die ambulante Versorgung an den CF-Ambulanzen zu empfehlen.
Überblick über die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen des § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
Wir gehen davon aus, dass auch aktuell die (CF-)medizinische Versorgung für sie gesichert ist, auch wenn Asylsuchende und Geflüchtete unseres Wissens in Deutschland „nur“ einen eingeschränkten Anspruch auf gesundheitliche Versorgung haben. Das heißt konkret: Sie dürfen sich wegen akuter Schmerzzustände behandeln lassen und Leistungen erhalten, die Krankheiten und deren Folgen lindern oder heilen. Auch die Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt sowie Impfungen stehen Geflüchteten offen.
Im Rahmen des „eingeschränkten Anspruchs auf gesundheitliche Versorgung“ wird unseres Wissens bei CF-Patienten die Medikamentenversorgung mit Verdauungsenzymen und die Behandlung von akuten Infekten übernommen.
Bitte melden Sie sich möglichst umgehend bei den deutschen Behörden, damit Sie sich krankenversichern können! Dies ist insbesondere im Hinblick auf die ambulante Versorgung an den CF-Ambulanzen zu empfehlen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt dafür ein Suchportal zur Verfügung.
Der Mukoviszidose e.V. mit Sitz in Bonn wurde 1965 gegründet und vernetzt seither die Patienten, ihre Angehörigen, Ärzte, Therapeuten und Forscher. Der Verein bündelt unterschiedliche Erfahrungen, Kompetenzen und Perspektiven. Sein Ziel: jedem Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben mit Mukoviszidose zu ermöglichen. Dafür leistet der Mukoviszidose e.V. Hilfe zur Selbsthilfe, verbessert die Therapiemöglichkeiten und fördert die Forschung. Darüber hinaus setzt er sich für die Belange der Betroffenen gegenüber Entscheidungsträgern in Politik, dem Gesundheitswesen und der Wirtschaft ein.
Der Mukoviszidose e.V. stellt auf seiner Internetseite Adressen von CF-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung. Sie können die Adressen filtern - nach Postleitzahl, Ort oder Bundesland.
Die Selbsthilfegruppen und -vereine, die sich im Mukoviszidose e.V. organisiert haben, bieten ein breites Spektrum an Erfahrung und Wissen im Leben mit Mukoviszidose, Unterstützung und Hilfe vor Ort. In den Gruppen finden regelmäßige Treffen statt.
Der Mukoviszidose e.V. hat verschiedene Angebote, um Betroffenen und ihren Angehörigen zu helfen.
Menschen mit Mukoviszidose, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, benötigen dringend eine Fortsetzung ihrer Therapie und medizinischen Versorgung. Um die Beantragung der dafür nötigen behördlichen Genehmigungen zu beschleunigen, hat der Mukoviszidose e.V. beiliegende zusammengestellt, aus denen ersichtlich wird wie die Behandlung leitlinienkonform erfolgt.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie ukrainisch sprechen, sich mit Mukoviszidose auskennen und ukrainische Menschen mit Mukoviszidose mit Informationsgesprächen unterstützen möchten.
Für die Unterbringung von Geflüchteten sind generell die Bundesländer/ Kommunen zuständig. Wer als Geflüchteter aus der Ukraine nach Deutschland kommt und keine private Unterkunft findet, kann sich an die jeweiligen Landesaufnahmebehörden wenden und wird dort versorgt.
Die private Aufnahme von Flüchtlingen ist eine sehr persönliche Entscheidung. Wenn Sie jemanden aufnehmen möchten, sollten Sie sich vorher dazu Gedanken gemacht haben - lassen Sie sich zu nichts drängen, erliegen Sie keinem Aktionismus oder dem Druck der sozialen Medien!
Informieren Sie sich gut, suchen Sie ggf. das Gespräch mit Personen, die hierzu Erfahrung haben. Vielseitige Informationen dazu finden Sie natürlich auch im Internet, z.B.
Wenn Sie zu dem Entschluss gekommen sind, eine Unterkunft für Flüchtlinge anzubieten, können Sie das u.a. über Internetportale machen, z.B.:
Grundsätzlich wird dazu angeraten, sich vor der Aufnahme von Geflüchteten mit dem Asylsystem auseinanderzusetzen.
Ca. 85 % der Menschen in der Ukraine sprechen Ukrainisch, 14% nur Russisch. Englischkenntnisse haben ca. 20% - vor allem Jüngere. Tipp: Moderne Smart-Phone Apps können gesprochene Worte mit Hilfe von Cloud-Servern direkt in hörbares Ukrainisch übersetzen und umgekehrt.
Grundsätzlich gilt: In Deutschland ist es verboten, bereits im Umlauf gewesene oder abgelaufene Medikamente wieder in den Verkehr zu bringen. Organisationen wie „Apotheker ohne Grenzen“ raten zudem von Arzneimittelsammlungen aus Privathaushalten ab, weil diese wegen der fehlenden Dokumente auch nicht auf legalem Wege in andere Länder gebracht werden dürfen. Die „Leitlinien für Arzneimittel-Sachspenden“ der Weltgesundheitsbehörde WHO verlangen, dass alle gespendeten Arzneimittel aus einer zuverlässigen Quelle stammen, und keine Arzneimittel gespendet werden, die bereits an Patienten ausgegeben wurden.
In Kriegszeiten mag es naheliegen, solche Ratschläge zu ignorieren, weil man Leben retten will. Doch aus einem weiteren Grund kann es hier zu Problemen kommen: Verschenken Versicherte aber für sie noch brauchbare Medikamente aus ihrem Medikamentenschrank (also nicht nur „Rest“-Arzneimittel), verursachen Sie bei ihrer Krankenkasse einen finanziellen Schaden, für den sie im Streitfall aufkommen müssten. Deshalb hat sich der Mukoviszidose e.V. dazu entschlossen, solches Handeln nicht zu empfehlen.
Wir vom Mukoviszidose e.V. können keine Sachspenden annehmen. Wir möchten uns vielmehr gemeinsam mit CF Europe um gesicherte Transportwege für Medikamente aus gesicherten Quellen kümmern. Eventuell gibt es andere Organisationen, die noch Sachspenden annehmen.
Sie möchten sich selbst für andere Betroffene engagieren, haben eine Frage, die hier nicht beantwortet werden konnte? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info(at)muko.info. Wir melden uns bei Ihnen.