Der Bundesvorstand hat entschieden, die Mitgliederversammlung des Mukoviszidose e.V. im Jahr 2024 virtuell stattfinden zu lassen.
Alle Mitglieder des Vereins sind herzlich eingeladen, an den jährlichen Versammlungen teilzunehmen und die Geschicke des Vereins mitzubestimmen.
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 24. Mai 2024 ab 19 Uhr online statt.
Sie können sich bis Donnerstag, 23. Mai 2024, 12 Uhr für die Teilnahme an der digitalen Mitgliederversammlung per E-Mail an AFranke(at)muko.info oder per Post an Mukoviszidose e.V., In den Dauen 6, 53117 Bonn anmelden.
Etwa 24 Stunden vor Beginn der Mitgliederversammlung versenden wir die Zugangsdaten an die in der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.
Diese E-Mail enthält dann
Informationen zum Ablauf der Wahl geben wir Ihnen zu Beginn der Mitgliederversammlung.
Damit können wir sicherstellen, dass Ihre Stimme korrekt gezählt wird, Doppelabstimmungen ausgeschlossen werden und die Wahl den satzungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Bitte prüfen Sie vor der Mitgliederversammlung Ihr E-Mail Postfach und auch den Spam-Ordner, ob Sie eine entsprechende E-Mail erhalten haben. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Mukoviszidose e.V. Das Rede- und Fragerecht der Mitglieder während der Mitgliederversammlung wird im Zoom-Meeting per Chat bzw. mündlich wahrgenommen.
Loggen Sie sich zum Termin der Mitgliederversammlung bitte frühestens ab 18:30 Uhr über den Ihnen zugesandten Zoom-Link ein.
Zur Teilnahme an der Webkonferenz empfehlen wir dringend die Nutzung eines Computers/eines Tablets/Laptops mit Lausprechern und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Eine Kamera oder zusätzliche Programme werden nicht benötigt. Grundsätzlich ist auch die Nutzung eines Smartphones möglich. Das erfordert allerdings ein wenig technisches Verständnis bzw. Geschick und aufgrund des kleineren Displays kann es etwas umständlich sein, an den Abstimmungen teilzunehmen.
Sollten Sie Fragen zu technischen Voraussetzungen der Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig vor der Mitgliederversammlung an uns. Während der Mitgliederversammlung können wir keinen technischen Support anbieten.
In der Steuergesetzgebung (§ 57 Abgabenordnung) wurde konkretisiert, dass es dem in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck des Vereins auch entsprechen kann, planmäßig mit einer weiteren gemeinnützigen Körperschaft zusammenzuarbeiten und insbesondere Daten zu transferieren. Weil der Verein als ideeller Träger und das Mukoviszidose-Institut als wirtschaftliche Betreiberin des Mukoviszidose-Patientenregisters planmäßig Daten transferieren, empfehlen unsere Berater die folgende formale Konkretisierung in der Satzung:
Satzungsergänzung unter § 2 Abs. 2 durch Einfügung eines weiteren Spiegelstrichs mit folgendem Text:
„- das planmäßige Zusammenwirken mit der Mukoviszidose Institut – gemeinnützige Gesellschaft für Forschung und Therapieentwicklung mbH zur Verwirklichung des eigenen Satzungszwecks mit der Weitergabe aggregierter, anonymisierter oder pseudonymisierter medizinischer Gesundheitsdaten.“
Mitgliedern, die nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, wird nach Erhalt der Einladung und Tagesordnung zu der vorgenannten Mitgliederversammlung ermöglicht, ihre Stimme(n) vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich (eigenhändige Namensunterschrift bzw. notariell beglaubigtes Handzeichen) beim Bundesvorstand des Mukoviszidose e.V., In den Dauen 6, 53117 Bonn, abgeben zu können. Eine Mustervorlage zur schriftlichen Stimmabgabe kann in der Geschäftsstelle per Post, E-Mail (AFranke(at)muko.info) oder telefonisch (Tel.: +49 (0) 228 98780-31) angefordert werden.
Eingangsschluss der schriftlichen Stimmabgabe ist Donnerstag, der 23.05.2024, 12.00 Uhr.
Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass bei der Abstimmung über Anträge zur Satzungsänderung eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, wobei ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen außer Betracht bleiben (vgl. §14 Abs. 2 a) der zurzeit gültigen Satzung).
Gem. § 8 Absatz 1 der Satzung unseres Vereins haben ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten nach dem Grundsatz pro Person eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Jedes ordentliche Mitglied kann durch schriftliche Vollmacht seine Stimme auf eine andere natürliche Person übertragen, diese muss nicht Mitglied des Vereins sein, es darf jedoch niemand mehr als zwei Stimmen auf sich vereinigen.
Vorlagen für Vertretungsvollmachten können Sie bei Bedarf in der Geschäftsstelle (AFranke(at)muko.info) anfordern oder hier herunterladen.
Vertretungsvollmacht (PDF)
Die Regionalgruppen sind durch die Regionalgruppensprecher, im Falle ihrer Verhinderung durch deren gewählten Vertreter mit einer Stimme je Regionalgruppe in der Mitgliederversammlung vertreten. Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Regionalgruppe ist nicht möglich.
Das Stimmrecht von juristischen Personen als ordentliche Mitglieder wird durch den/die gesetzlichen Vertreter oder ordnungsgemäß schriftlich Bevollmächtigten ausgeübt.
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können von jedem Mitglied mit Begründung bis mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden des Vereins gestellt werden. Diese Anträge werden dann auf der Mitgliederversammlung beraten. Nach Ablauf dieser Frist muss der Vorstand solche Anträge nur dann in die Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufnehmen, wenn dies mindestens der zehnte Teil der Mitglieder des Vereins schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
Winfried Klümpen
Geschäftsführung
Leitung Fachbereich Hilfe zur Selbsthilfe & Vereinsangelegenheiten
Tel.: +49 (0)228 98780-30
E-Mail: WKluempen(at)muko.info
Angelika Franke
Assistenz "Hilfe zur Selbsthilfe" / Klimamaßnahmen
Tel.: +49 (0)228 98780-31
E-Mail: AFranke(at)muko.info