
Die Mitgliederversammlung des Mukoviszidose e.V. findet am 8. Mai 2026 digital statt. Alle Mitglieder des Vereins sind herzlich eingeladen, an den jährlichen Versammlungen teilzunehmen und die Geschicke des Vereins mitzubestimmen. Die Teilnahme ist besonders wichtig, da in diesem Jahr auch ein neuer Vorstand gewählt wird.
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 8. Mai 2026 ab 19 Uhr online statt.
Begrüßung / Gedenken
Vorstellung des Versammlungsleiters /der Versammlungsleiterin durch den Bundesvorstand
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
Beschluss über die Tagesordnung
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2025, Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr 2026
Finanzbericht der Geschäftsführung
Bericht der Rechnungsprüfer
Aussprache zu TOPs 5, 6, 7
Entlastung des Bundesvorstands
Wahl eines Rechnungsprüfers/einer Rechnungsprüferin
Antrag des Bundesvorstands auf Erhöhung des Jahresbeitrags für ordentliche Mitglieder: Der Bundesvorstand bittet die Mitgliederversammlung, der Erhöhung des Mitgliedsbeitrags für Ordentliche Mitglieder auf 96 Euro ab dem 1. Januar 2027 zuzustimmen.
Bei Zustimmung: Information des Bundesvorstands zur Änderung der Beitragsordnung
Weitere Informationen zu Top 11
Weitere Anträge
WICHTIG!!!
Bisher liegen keine Anträge vor. Sollten Anträge eingereicht werden, werden wir die entsprechenden Informationen auf der Website des Mukoviszidose e.V. veröffentlichen.
Geheime Wahl der durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Mitglieder des Bundesvorstands
a. Wahl des/der Bundesvorsitzende/n
b. Wahl des/der 1. Stellvertretenden Bundesvorsitzende/n
c. Wahl des/der 2. Stellvertretenden Bundesvorsitzende/n
d. Wahl von vier weiteren Mitgliedern des Bundesvorstands
Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten
Kurze Pause
Prüfung/Feststellung der abgegebenen Stimmen unter Berücksichtigung der Briefwahl durch den Wahlausschuss
Anschließend: Fortsetzung der Mitgliederversammlung
Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahlen (unter Einbeziehung der Auszählung der Briefwahl)
Verschiedenes
In den vergangenen zehn Jahren konnten die Mitgliedsbeiträge trotz kontinuierlich steigender Kosten stabil gehalten werden. In diesem Zeitraum sind jedoch sowohl allgemeine Preissteigerungen als auch spezifische Kosten im Vereinsbetrieb – etwa für Verwaltung, Kommunikation, Veranstaltungen, digitale Infrastruktur und projektbezogene Maßnahmen – deutlich angestiegen.
Die real zur Verfügung stehenden Mittel haben sich dadurch faktisch verringert. Infolgedessen können zunehmend weniger Projekte und Unterstützungsangebote aus den laufenden Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Um die Handlungsfähigkeit des Vereins langfristig zu sichern und satzungsgemäße Aufgaben weiterhin in angemessenem Umfang erfüllen zu können, ist eine Anpassung des Mitgliedsbeitrags erforderlich. Die vorgesehene Erhöhung stellt dabei im Wesentlichen einen Inflationsausgleich dar.
Die geplante Anpassung entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von lediglich 2 Euro pro Ordentlichem Mitglied und bewegt sich damit in einem moderaten und vertretbaren Rahmen.
Im Rahmen der durchgeführten Mitgliederbefragung wurde die Frage einer möglichen Beitragserhöhung ausdrücklich adressiert. Der überwiegende Teil der Rückmeldenden Mitglieder hat sich hierbei positiv oder zustimmend geäußert. Nur ein sehr geringer Prozentsatz gab an, im Falle einer Erhöhung über eine Kündigung der Mitgliedschaft nachdenken zu wollen. Dies zeigt eine breite Akzeptanz für die vorgeschlagene Maßnahme.
Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesvorstand die Mitgliederversammlung, in ihrer nächsten Sitzung der Erhöhung des Mitgliedsbeitrags für Ordentliche Mitglieder von 72,00 € auf 96,00 € jährlich mit Wirkung zum 01.01.2027 zuzustimmen.
Unter der Voraussetzung der Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf 96,00 € beschließt der Bundesvorstand das Inkrafttreten der entsprechend angepassten Beitragsordnung zum 01. Januar 2027.
Die Ermäßigungsregelungen in der Beitragsordnung bleiben bestehen, werden dadurch lediglich an den neuen Vollbeitrag angepasst.
alt:
Beitragsordnung für ordentliche Mitglieder, Beitragserhöhung beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 09.05.2015 in Weimar; Letzte Änderung der Beitragsordnung durch BV-Umlaufbeschluss am 17.10.2022:
„Die Grenze für die Beitragsbefreiung für Mitglieder wird auf den 1,5-fachen Sozialhilfesatz erhöht.“
1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 72 Euro.
neu:
Beitragsordnung für ordentliche Mitglieder,
Beitragserhöhung zu beschließen durch die Online-Mitgliederversammlung am 08.05.2026
1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 96,00 Euro.
alt:
2. Auf Antrag des Mitglieds wird der Jahresbeitrag wie folgt ermäßigt:
a) Von Mukoviszidose Betroffene ab Vollendung des 16. Lebensjahres: 36 Euro.
b) Wenn mehrere volljährige Personen einer Familie bzw. häuslicher Lebensgemeinschaft Mitglied sind, zahlt eine Person den vollen Jahresbeitrag (gem. Ziff. 1 bzw. Ziff. 2a oder 2b). Alle weiteren Personen: 36 Euro.
c) Angehörige der nicht-ärztlichen CF-therapeutischen Berufe: 36 Euro
neu:
2. Auf Antrag des Mitglieds wird der Jahresbeitrag wie folgt ermäßigt:
a) Von Mukoviszidose Betroffene ab Vollendung des 16. Lebensjahres: 48 Euro
b) Wenn mehrere volljährige Personen einer Familie bzw. häuslicher Lebensgemeinschaft Mitglied sind, zahlt eine Person den vollen Jahresbeitrag (gem. Ziff. 1 bzw. Ziff. 2a oder 2b). Alle weiteren Personen: 48 Euro.
c) Angehörige der nicht-ärztlichen CF-therapeutischen Berufe: 48 Euro
alt:
3. Auf Antrag des Mitglieds kann der Jahresbeitrag für die Dauer jeweils eines Jahres völlig erlassen werden, wenn das Mitglied Sozialhilfe oder ein anderes Einkommen bis zur Höhe des 1,5 fachen Sozialhilfesatzes bezieht.
Der Sozialhilfebescheid oder entsprechende Einkommensnachweise sind dem Antrag beizufügen.
Die Beitragsbefreiung endet jeweils am Ende des Kalenderjahres und ist für ein Folgejahr erneut zu beantragen.
Sollte der Jahresbeitrag nicht einmal jährlich eingezahlt werden können, kann mit einem formlosen Schreiben an die Geschäftsstelle um einen halb- oder vierteljährlichen Einzug gebeten werden.
Diese Beitragsordnung tritt zum 01. November 2022 in Kraft.
neu:
3. Auf Antrag des Mitglieds kann der Jahresbeitrag für die Dauer jeweils eines Jahres völlig erlassen werden, wenn das Mitglied Sozialhilfe oder ein anderes Einkommen bis zur Höhe des 1,5-fachen Sozialhilfesatzes bezieht.
Der Sozialhilfebescheid oder entsprechende Einkommensnachweise sind dem Antrag beizufügen.
Die Beitragsbefreiung endet jeweils am Ende des Kalenderjahres und ist für ein Folgejahr erneut zu beantragen.
Sollte der Jahresbeitrag nicht einmal jährlich eingezahlt werden können, kann mit einem formlosen Schreiben an die Geschäftsstelle um einen halb- oder vierteljährlichen Einzug gebeten werden.
Diese Beitragsordnung trifft zum 01. Januar 2027 in Kraft
Am 8. Mai 2026 wird im Rahmen der Mitgliederversammlung des Mukoviszidose e.V. auch ein neuer Bundesvorstand gewählt.
Zur Wahl stehen:

Alexandra Maria Kramarz
37 Jahre, Berlin, Sonderpädagogin
Mein Weg im Mukoviszidose e.V. begann schon in meiner Kindheit als Teilnehmerin von Seminaren und Veranstaltungen. Ich habe selbst erfahren, wie viel dieser starke Verein bewirken kann. Viele Jahre später entwickelte ich aus meinem persönlichen Erleben Engagement und aus dem Zuhören
aktive Gestaltung, zum Beispiel von Veranstaltungen.
Ich kandidiere für den Bundesvorsitz, weil ich den Wandel im Bereich Mukoviszidose weiterhin mitgestalten möchte: hörend, klar positioniert und nah an den Betroffenen. Mit Respekt vor dem Erreichten und dem Mut, Neues zuzulassen.
Denn es braucht weiterhin eine starke Interessenvertretung, die Haltung zeigt – für Menschen, die von neuen Therapien profitieren und ebenso für diejenigen, die es nicht tun. Für Familien, Erwachsene, Behandelnde und all jene, deren Fragen komplexer werden, je länger wir leben. Im Falle meiner Wahl bin ich zur Amtsübernahme bereit.

Anna-Maria Dittrich
52 Jahre, Hannover, Kinderlungenärztin
Ich arbeite als Ärztin seit 2001 in der Betreuung von Mukoviszidose-Patienten, seit 2013 als Oberärztin und Ambulanzleitung an der Medizinischen Hochschule Hannover. Von 2017 – 2020 habe ich die Forschungsgemeinschaft Mukoviszidose (FGM) geleitet, in der ich drei Jahre lang vorher einfaches Mitglied war. Seit 2020 bin ich von der Forschungsgemeinschaft Mukoviszidose (FGM) in den Bundesvorstand entsandt und seit 2024 bin ich Mitglied im Vorstand der Ärztegemeinschaft Mukoviszidose (AGAM).
Ich habe also in den letzten zehn Jahren verschiedene Gremien im Mukoviszidose e.V. kennengelernt und bin immer wieder begeistert, wie es der Verein schafft, so viele begabte Menschen mit dem Ziel zusammenzubringen, an jedem Tag Menschen mit Mukoviszidose bestmöglich zu unterstützen, unter dem übergeordneten gemeinsamen Ziel, Mukoviszidose zu heilen.
Gerne möchte ich mich hierfür als 1. Stellvertretende Bundesvorsitzende in der nächsten Amtsperiode einbringen, um möglichst viel für den Alltag und die Zukunft von Menschen mit Mukoviszidose zu bewirken. Im Fall der Wahl bin ich zur Amtsübernahme bereit.

Univ.-Prof. Dr. med. habil. Carsten Schwarz
56 Jahre, Berlin, Ärztlicher Leiter CF-Zentrum Westbrandenburg, Klinikum Westbrandenburg, Dekan, HMU-Health and Medical University Potsdam
Liebe Mitglieder des Mukoviszidose e.V., seit vielen Jahren liegt mir das Wohlergehen von Menschen mit CF sehr am Herzen. Aus diesem Grund engagiere ich mich, neben meiner Tätigkeit als ärztlicher Leiter im CF-Zentrum Westbrandenburg in Potsdam, auch inhaltlich-politisch national durch meine Arbeit in unterschiedlichen Gremien im Mukoviszidose e.V. auf Bundes- und Landesebene und international als Vorstandsmitglied in der europäischen CF-Gesellschaft (ECFS) für Menschen mit CF. Die CF-Versorgung befindet sich bei allen Altersgruppen in einem sehr dynamischen Wandel, der durch eine gemeinschaftliche und professionelle Arbeit begleitet werden sollte.
Mit meiner Kandidatur zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden möchte ich dies gerne unterstützen und meine Erfahrungen der letzten 20 Jahre einbringen. Im Fall der Wahl bin ich zur Amtsübernahme bereit.
Mit herzlichen Grüßen, Ihr Carsten Schwarz

Tanja Dorner
51 Jahre, Weiler, Betriebswirtin (VWA)
Liebe Mitglieder des Mukoviszidose e.V., seit nunmehr 18 Jahren ist Mukoviszidose ein prägender Teil meines Lebens. Durch die persönlichen Erfahrungen in meiner Familie und das Bedürfnis, etwas zu tun, fand ich zur regionalen Selbsthilfe. Dort engagiere ich mich bis heute gemeinsam mit anderen Eltern in der Regionalgruppe Mittelrhein und darüber hinaus im Vorstand der AG Selbsthilfe. Seit drei Jahren bringe ich meine Erfahrungen im Bundesvorstand ein.
Jeder dieser Schritte hat meine Verbundenheit mit unserem Verein sowie meine Motivation weiter gestärkt, mich für alle Menschen mit Mukoviszidose einzusetzen. Deshalb bewerbe ich mich um das Amt der 2. Stellvertretenden Bundesvorsitzenden und bitte Euch herzlich um Euer Vertrauen und Eure Stimme.
Sollte mir diese Verantwortung übertragen werden, nehme ich die Wahl an und freue mich darauf, gemeinsam mit den vielen Ehrenamtlichen in den verschiedenen Gremien des Vereins weiter zusammenzuarbeiten, ebenso wie mit den Mitarbeitenden unserer Geschäftsstelle, die jeden Tag für uns alle hervorragende Arbeit leisten.

Yvonne Binder
49 Jahre, Schorndorf, Buchhalterin
Ich bin Mutter von zwei chronisch kranken Töchtern. Meine jüngere Tochter lebt mit Mukoviszidose. Kurz nach ihrer Diagnose bin ich dem Mukoviszidose e.V. beigetreten – inzwischen begleitet uns der Verein seit fast 18 Jahren. In dieser Zeit habe ich erfahren, wie wichtig Austausch, Information und
gegenseitige Unterstützung sind. Deshalb engagiere ich mich seit vielen Jahren in der Selbsthilfe, aktuell unter anderem als Patientenvertreterin und als Ansprechpartnerin und in der Begleitung von Familien mit neu diagnostizierten Kindern. Auch bei Informationsangeboten wie dem CF-Info-Café in der Rehaklinik Tannheim bringe ich mich als Referentin ein.
Die bundesweite Vernetzung liegt mir sehr am Herzen. Ich möchte meine Erfahrungen, meine Zeit und meine Energie als Beisitzerin im Bundesvorstand einbringen – für ein gutes Miteinander, offene Kommunikation und eine starke Selbsthilfe. Für meine Tochter und andere junge Menschen mit Mukoviszidose möchte ich Mut machen, sich aktiv einzubringen.
Der Verein/Vorstand macht eine hervorragende Arbeit und ich möchte ein Teil davon werden. Im Falle einer Wahl bin ich selbstverständlich zu einer Amtsübernahme bereit.

Eva Bohnsack
42 Jahre, Berlin, Diplom-Kommunikationswirtin, von Beruf Arbeitsberaterin, Vorstands-Mitglied im Mukoviszidose Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. von 2021 bis 2024
Ich bin selbst von Mukoviszidose betroffen und lebe zusammen mit meinem Partner und meinem Sohn in Berlin. Durch meine ehrenamtliche Tätigkeit im Landesverband durfte ich erleben, wie sich die Bedürfnisse der Betroffenen verändert haben. Mir ist klar geworden, wie wichtig es ist, dass es trotz (oder gerade wegen) dieser Veränderungen weiterhin eine starke Gemeinschaft von Engagierten gibt, die für die Belange der Betroffenen einstehen. Ich möchte daher erstmalig für ein Mandat im Bundesvorstand kandidieren und nehme im Falle einer Wahl das Amt an.

Dr. jur. Jan-Hendrik Simon
52 Jahre, Hannover, Justiziar und Rechtsanwalt
Seit 2002 bin ich als Justiziar für die Medizinische Hochschule Hannover tätig und hatte schon gleich zu Beginn erste Berührungspunkte, auch konkret mit CF, durch Verhandlungen über besondere Versorgungsmodelle mit den gesetzlichen Krankenkassen. Mit der späteren CF-Diagnose eines Familienmitglieds hatten wir dann noch weit mehr mit dem Krankheitsbild und seinen Anforderungen zu tun.
Neben meiner Arbeit als Krankenhausjustiziar berate und vertrete ich als selbständiger Rechtsanwalt sowohl Patienten wie auch niedergelassene Ärzte. Insgesamt kenne ich die rechtlichen Perspektiven und Probleme der Patienten und Behandler also recht gut und hoffe hierdurch bei der Arbeit des Bundesvorstands unterstützen zu können. Im Falle einer Wahl nehme ich diese an.

Ingo Sparenberg
48 Jahre, Gumtow, CF-ler; Technischer Zeichner / Fa. Maschinenbau – verrentet; Buchautor, Projekt www.in-go-go-go.de, Redaktionsmitglied MUKOinfo, Schirmherr des Leipziger Mukolauf
Seit über 25 Jahren bin ich ehrenamtlich mit CF-Vereinen verbunden. Über 15 Jahre engagiere ich mich für den Mukoviszidose e.V., davon neun Jahre im Bundesvorstand, elf Jahre im TFQ-Beirat. CF ist längst keine Kinderkrankheit mehr. Heute sind fast zwei Drittel der Betroffenen über 18 Jahre alt, rund ein Sechstel bereits über 40 Jahre. Diese positive Entwicklung bringt neue Aufgaben mit sich.
Modulatoren haben vieles verändert, doch nicht alle profitieren davon. Gleichzeitig stehen wir vor großen Herausforderungen wie Versorgungssicherheit, Fachkräftemangel, stabilen Spendeneinnahmen und neuen Lebensperspektiven für Menschen mit CF – von der Geburt bis ins hohe Erwachsenenalter.
Mit Erfahrung, Verantwortung und persönlichem Engagement werde ich mich weiterhin für alle Menschen mit Mukoviszidose einsetzen und bitte Sie/Euch herzlich um Ihre/Eure Stimme. Im Falle meiner Wahl nehme ich das Amt an.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenen mit CF (AGECF), der automatisch alle Vereinsmitglieder über 18 Jahren angehören, die mit CF leben (soweit sie dies der Geschäftsstelle mitgeteilt haben), wählten auf der Mitgliederversammlung der AGECF am 24. Oktober 2025 in Hannover Julia Lock zum Mitglied des Bundesvorstands aus den Reihen der AGECF.
Die Arbeitsgemeinschaft der Ärzte im Mukoviszidose e.V. (AGAM), die Forschungsgemeinschaft Mukoviszidose (FGM) und die Arbeitskreise wählten auf ihren Mitgliederversammlungen während der Deutschen Mukoviszidose-Tagung 2025 in Würzburg Dr. Susanne Nährig (AGAM), Prof. Mirjam Stahl (FGM) und Johanna Gardecki (AK Psychosoziales) in den Bundesvorstand.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (AG Selbsthilfe), in der die Regionalgruppen und lokalen Selbsthilfevereine im Mukoviszidose e.V. abgebildet sind, wählen auf ihrer Mitgliederversammlung am 22. März 2026 in Würzburg ein Mitglied des Bundesvorstands aus den Reihen der AG Selbsthilfe.
Sie haben als Mitglied im Mukoviszidose e.V. auch die Möglichkeit, den neuen Vorstand per Briefwahl zu wählen. Wenn Sie per Briefwahl abstimmen möchten, bitten wir Sie, die entsprechenden Unterlagen aktiv bei der Geschäftsstelle des Mukoviszidose e.V. anzufordern. Die Unterlagen werden nicht automatisch verschickt.
Ihre Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Donnerstag, den 7. Mai 2026, um 12 Uhr in der Geschäftsstelle eingegangen sein:
Mukoviszidose e.V., In den Dauen 6, 53117 Bonn.
Sie können auch an der Mitgliederversammlung teilnehmen, wenn Sie Ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben haben. Bitte beachten Sie nur: Jeder kann nur einmal wählen. Wer bereits per Briefwahl abgestimmt hat, ist auf der Mitgliederversammlung nicht erneut wahlberechtigt.
Sie können sich bis Donnerstag, 7. Mai 2026, 12 Uhr für die Teilnahme an der digitalen Mitgliederversammlung per E-Mail an AFranke(at)muko.info oder per Post an Mukoviszidose e.V., In den Dauen 6, 53117 Bonn anmelden.
Etwa 24 Stunden vor Beginn der Mitgliederversammlung versenden wir die Zugangsdaten an die in der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.
Diese E-Mail enthält dann
Damit können wir sicherstellen, dass Ihre Stimme korrekt gezählt wird, Doppelabstimmungen ausgeschlossen werden und die Wahl den satzungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Bitte prüfen Sie vor der Mitgliederversammlung Ihr E-Mail Postfach und auch den Spam-Ordner, ob Sie eine entsprechende E-Mail erhalten haben. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Mukoviszidose e.V. Das Rede- und Fragerecht der Mitglieder während der Mitgliederversammlung wird im Zoom-Meeting per Chat bzw. mündlich wahrgenommen.
Loggen Sie sich zum Termin der Mitgliederversammlung bitte frühestens ab 18:30 Uhr über den Ihnen zugesandten Zoom-Link ein.
Informationen zum Ablauf der Wahl geben wir Ihnen zu Beginn der Mitgliederversammlung.
Zur Teilnahme an der Webkonferenz empfehlen wir dringend die Nutzung eines Computers/eines Tablets/Laptops mit Lausprechern und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Eine Kamera oder zusätzliche Programme werden nicht benötigt. Grundsätzlich ist auch die Nutzung eines Smartphones möglich. Das erfordert allerdings ein wenig technisches Verständnis bzw. Geschick und aufgrund des kleineren Displays kann es etwas umständlich sein, an den Abstimmungen teilzunehmen.
Sollten Sie Fragen zu technischen Voraussetzungen der Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig vor der Mitgliederversammlung an uns. Während der Mitgliederversammlung können wir keinen technischen Support anbieten.
Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass bei der Abstimmung über Anträge zur Satzungsänderung eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, wobei ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen außer Betracht bleiben (vgl. §14 Abs. 2 a) der zurzeit gültigen Satzung).
Gem. § 8 Absatz 1 der Satzung unseres Vereins haben ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten nach dem Grundsatz pro Person eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Jedes ordentliche Mitglied kann durch schriftliche Vollmacht seine Stimme auf eine andere natürliche Person übertragen, diese muss nicht Mitglied des Vereins sein, es darf jedoch niemand mehr als zwei Stimmen auf sich vereinigen.
Vorlagen für Vertretungsvollmachten können Sie bei Bedarf in der Geschäftsstelle (AFranke(at)muko.info) anfordern oder hier herunterladen.
Vertretungsvollmacht (PDF)
Die Regionalgruppen sind durch die Regionalgruppensprecher, im Falle ihrer Verhinderung durch deren gewählten Vertreter mit einer Stimme je Regionalgruppe in der Mitgliederversammlung vertreten. Eine Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Regionalgruppe ist nicht möglich.
Das Stimmrecht von juristischen Personen als ordentliche Mitglieder wird durch den/die gesetzlichen Vertreter oder ordnungsgemäß schriftlich Bevollmächtigten ausgeübt.
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können von jedem Mitglied mit Begründung bis mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden des Vereins gestellt werden. Diese Anträge werden dann auf der Mitgliederversammlung beraten. Nach Ablauf dieser Frist muss der Vorstand solche Anträge nur dann in die Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufnehmen, wenn dies mindestens der zehnte Teil der Mitglieder des Vereins schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

Winfried Klümpen
Geschäftsführung
Leitung Fachbereich Hilfe zur Selbsthilfe & Vereinsangelegenheiten
Tel.: +49 (0)228 98780-30
E-Mail: WKluempen(at)muko.info

Angelika Franke
Assistenz "Hilfe zur Selbsthilfe" / Klimamaßnahmen
Tel.: +49 (0)228 98780-31
E-Mail: AFranke(at)muko.info