Wie beantrage ich eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme? An wen richte ich den Antrag? Wie läuft das Verfahren ab? Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme finden Sie auf dieser Seite.
Eine Rehabilitation kann jederzeit beantragt werden. Für den Antragsteller entstehen keinerlei Kosten.
Der Antrag kann an jede der Sozialversicherungen gestellt werden. Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) sind diese mittlerweile verpflichtet, jeden Antrag innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten oder, sollten sie nicht zuständig sein, den Antrag im gleichen Zeitraum an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten.
Wer die Kosten für Rehamaßnahmen trägt ist in den Sozialgesetzbüchern (SGB) festgelegt. Kostenträger können sein:
Wer zahlt? | Für wen? | Unter welcher Voraussetzung |
---|---|---|
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) | Arbeitnehmer, Frührentner, Kinder der o.g. Personen | Erwerbsfähigkeit ist eingeschränkt oder gefährdet |
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Personen ohne Abgaben an die DRV, z.B.: Schüler, Studenten, Selbstständige, Rentner | Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und soll abgewandt werden, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit besteht und soll gemindert werden |
Nicht bei Mukoviszidose: Die gesetzliche Unfallversicherung (BG) | Nach Arbeitsunfällen und bei anerkannten Berufskrankheiten | Abwendung oder Minderung von Krankheitsfolgen |
Möglich ist auch, dass eine private Zusatzversicherung als Kostenträger fungiert, sofern dies Inhalt des Versicherungsvertrages ist.
Anträge an die Deutsche Rentenversicherung werden prinzipiell vom Patienten oder deren Eltern gestellt.
Anträge an die Gesetzliche Krankenversicherung müssen vom betreuenden Arzt gestellt werden.
Alle schriftlichen Anträge an eine Sozialversicherung müssen bearbeitet werden. Das heißt, es könnte auch ein formloser Antrag gestellt werden, sofern zu erkennen ist, wer den Antrag stellt und was beantragt wird.
Tatsächlich gibt es sowohl für die Deutsche Rentenversicherung als auch für die Krankenversicherung jedoch geregelte Antragsverfahren mit bestimmten Formularen, die ausgefüllt werden sollten, um Verzögerungen oder eine Ablehnung zu vermeiden.
In den anhängenden Übersichten möchten wir Ihnen einige Hilfen zum erfolgreichen Ausfüllen der Formulare bieten.
Ein Antrag auf medizinische Rehabilitation kann im Wesentlichen aus drei Gründen abgelehnt werden:
1. Die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt
Voraussetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist
Voraussetzung aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist
Eine verständliche Darstellung finden Sie in der Broschüre „Informationen zum Antrag auf Leistung zur Rehabilitation“ der Deutschen Rentenversicherung.
2. Der Antrag wurde vor Ablauf der gesetzlichen Frist gestellt
Siehe „In welchen Zeitabständen kann eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden?“
3. Die persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen sind nicht erfüllt
Hiermit sind letztlich die unmittelbaren Bewilligungsgründe für eine Rehamaßnahme gemeint. Diese finden Sie unter „Wer trägt die Kosten der medizinischen Rehabilitation“ genannt.
Prinzipiell ist im SGB eine Wiederholung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme nach Ablauf einer Vier-Jahresfrist vorgesehen.
Liegt eine medizinische Begründung vor, kann eine Reha aber (max.) einmal pro Jahr durchgeführt werden. Auch hiervon gibt es eine Ausnahme: die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM).
Hierzu einige Beispiele aus der Praxis:
Wird eine Reha vor Ablauf der Vier-Jahresfrist beantragt, müssen Sie mit einer Ablehnung rechnen. Diese Ablehnung wird begründet sein mit der Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist.
Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich hiervon nicht entmutigen. Sie sollten schriftlich Widerspruch unter Hinweis auf die medizinische Begründung einlegen. Diese Begründung sollte in Form eines entsprechenden Attestes durch einen oder mehrere Ihrer betreuenden Ärzte erfolgen.
Medizinische Begründungen für einen CF-Patienten können sein:
Um bei dem letzten Beispiel zu bleiben, könnte nach der OP dann eine AHB stattfinden auch wenn bereits eine reguläre Reha im gleichen Jahr stattgefunden hat.
Wichtig ist auch bei der vorzeitigen Beantragung der Hinweis auf den Zweck der Reha (Erhalt der Erwerbsfähigkeit, Verhinderung von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit) wie oben beschrieben.
Im folgenden Dokument finden Sie weitere Hilfen zum Ausfüllen der Antragsformulare