Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Aufsichtsgremien des Mukoviszidose Instituts, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat.
Die Gesellschafterversammlung der Mukoviszidose Institut – gemeinnützige Gesellschaft für Forschung und Therapieentwicklung mbH entspricht in der Zusammensetzung dem Bundesvorstand des Mukoviszidose e.V. Sie bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und fasst insoweit die entsprechenden Beschlüsse. Die Gesellschafterversammlung ist durch den/die Geschäftsführer/in in vertretungsberechtigter Zahl einzuberufen, wenn Beschlüsse zu fassen sind oder die Einberufung aus einem sonstigen Grunde im Interesse der Gesellschaft liegt.
Der Aufsichtsrat der Mukoviszidose Institut – gemeinnützige Gesellschaft für Forschung und Therapieentwicklung mbH berät und überwacht die Geschäftsführung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Zu diesem Zweck kann der Aufsichtsrat von ihr jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und sich auch selbst darüber informieren. Er hat ein Teilnahmerecht an den Gesellschafterversammlungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben über alle Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Geschäftsverbindungen, die ihnen durch die Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.
Dr. med. Christina Smaczny
Oberärztin Pneumologie, Christiane Herzog CF-Zentrum Frankfurt am Main
Frankfurt a.M.
Stephan Kruip
Diplom-Physiker
Zorneding
Stephan Thomas Weniger
Mainz
Dr. Frank Wissing
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Bonn
Anne von Fallois
Berlin
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