Bußgeldzuweisungen

Bußgeldzuweisungen retten Leben!

Für den Mukoviszidose e.V. als kleine Organisation, die sich überwiegend aus Spenden und Zuweisungen finanziert, sind Bußgelder eine wichtige Säule bei der Finanzierung seiner Projekte. Jede einzelne Zuweisung verwendet der Verein im Kampf gegen die immer noch unheilbare Genkrankheit und für die Betroffenen.

Informationen für BußgeldzuweiserInformationen für Bußgeldzahler


Für Bußgeldzuweiser

Danke, dass Sie überlegen dem Mukoviszidose e.V. eine Bußgeldzuweisung zukommen zu lassen. Ihre Zuweisungen helfen schwer kranken Menschen.

Der Mukoviszidose e.V. ist Ihr sicherer und verlässlicher Partner.

  • Wir sind eingetragen in den listenführenden Stellen als „Bundesverband Selbsthilfe bei Cystischer Fibrose“.
  • Wir informieren die listenführenden Stellen gewissenhaft zu Beginn eines jeden Jahres über alle eingegangenen Bußgelder des Vorjahres.
  • Wir haben ein separates Bußgeldkonto.
  • Wir stellen keine Spendenbescheinigungen für Bußgelder aus.
  • Wir informieren Gerichte und Staatsanwaltschaften fristgerecht, ob die Zahlungspflicht erfüllt wurde oder nicht.
  • Wir stellen Ihnen auf Wunsch Adressaufkleber und Überweisungsträger zur Verfügung. 

Falls gewünscht, senden wir Ihnen gerne Projektinformationen zu oder stellen Ihnen unsere Arbeit in einem persönlichen Gespräch vor.

Ihr Ansprechpartner

Frank Gundel
Stellvertretender Leiter Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit
Fundraising und Spenderkommunikation
Tel.: +49 (0)228 98780-21
E-Mail: FGundel(at)muko.info

 


Wie Sie mit Ihren Zuweisungen mukoviszidosekranken Menschen helfen können, erfahren Sie in unseren Fallbeispielen. 

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Für Bußgeldzahler

Sie müssen ein Bußgeld an den Mukoviszidose e.V. zahlen? Dann danken wir Ihnen schon jetzt für Ihre fristgerechte Zahlung. Ihre Geldauflage ist nicht ein einfaches Bußgeld. Mit Ihrer Zahlung ermöglichen Sie uns die Finanzierung lebensrettender Projekte.

Wichtige Informationen

  • Der Mukoviszidose e.V. darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.
  • Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.
  • Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
  • Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht zu bestätigen.

 

Bußgeldzahlungen bitte ausschließlich auf unser spezielles Bußgeldkonto:

IBAN: DE 44 3702 0500 0007 0880 03
SozialBank

Ihre Ansprechpartnerin

Karin Gottbehüt
Anlassspenden und Geldauflagen
Tel.: +49 (0)228 98780-34
E-Mail: KGottbehuet(at)muko.info

Zuletzt aktualisiert: 11.11.2024
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