Der Schulbesuch ist für Eltern eines an Mukoviszidose erkrankten Kindes mit Fragen und Ängsten verbunden. Es kann hilfreich sein, viele Fragen schon vor dem ersten Schultag der Tochter / des Sohnes zu klären. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Tipps zum Schulbesuch.
Der Schuleintritt stellt für Kinder und Eltern einen neuen und aufregenden Lebensabschnitt dar, der mit neuen Anforderungen verbunden ist.
So ist der Schuleintritt nicht nur mit frohen Erwartungen verbunden, sondern auch mit Sorgen und Ängsten.
Es ist sinnvoll, die Schulleitung und die Lehrerschaft schon vor dem ersten Schultag des Kindes über die Mukoviszidose zu informieren. Hierbei können Broschüren zur Aufklärung hilfreich sein. Gegebenenfalls ist es angebracht, ärztliche Bescheinigungen, z.B. bzgl. der Teilnahme am Sportunterricht beizubringen. So können Unsicherheiten auf Seiten der Schule abgebaut werden. Bitte seien Sie jedoch nicht zu fordernd, weil dies zu blockierendem Verhalten der Schule führen kann. Außerdem gilt auch hier, dass Ihr Kind ja so normal wie möglich die Schulzeit durchlaufen möchte.
Besprechen Sie mit den Vertretern der Schule, ob, in welchem Umfang und wie die Mitschüler und deren Eltern über die Mukoviszidose informiert werden sollten. So können Vorurteile abgebaut werden, z.B. durch das Wissen, dass der Husten nicht ansteckend ist. Information und Kommunikation sind wichtig, um Diskriminierungen und Ausgrenzungen zu vermeiden.
Anders als im Kindergarten, ist Ihr Kind in der Schule mehr und mehr auf sich allein gestellt. Dies bedeutet, dass es auch zunehmend selbst Verantwortung für die Umsetzung von Hygieneregeln übernimmt. Besprechen Sie diese mit ihm schon zuhause und üben Sie zusammen als Vorbereitung auf die Schulzeit. In Absprache mit der Schule ist es manchmal auch möglich, individuelle Regelungen zu finden.
Für viele Kinder mit CF ist die Einnahme von Enzympräparaten in der Öffentlichkeit unangenehm, weil sie Fragen nach dem Warum durch Mitschüler und Außenstehenden befürchten. Sie wollen nicht besonders auffallen oder einen Sonderstatus einnehmen. So empfiehlt es sich, die Einnahme schon vor Schuleintritt in der Öffentlichkeit zu üben. Sie können mögliche Antworten auf Fragen dazu schon vorab mit Ihrem Kind besprechen. Beispiel: „Das ist gegen Bauchschmerzen!“ Wichtig ist, die ungefähre Dosierung passend zu den Pausensnacks zu klären. Eine „Notfallration“ der Enzympräparate kann gegebenenfalls. bei der Lehrerin deponiert werden.
Viele Dinge werden nicht sofort perfekt funktionieren, aber sich mit der Zeit einspielen. Eine zunehmende Selbstständigkeit und Eigenverantwortung Ihres Kindes unterliegt einem Prozess, den Sie begleitend fördern, aber nicht erzwingen können. So sind ermutigende Worte hilfreicher als Vorwürfe. Eine ausgeglichene Haltung Ihrerseits wirkt sich auch auf Ihr Kind positiv aus. Durch Geborgenheit und Ihre eigenen Sicherheit machen Sie auch Ihr Kind stark.
Es kann hilfreich sein zu klären, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden sollte.
Wenn durch längere Fehlzeiten wie Klinikaufenthalte, häufige Krankheitsphasen oder Rehabilitationsmaßnahmen Unterrichtsstoff nicht umfassend nachgeholt werden kann, sprechen Sie Lehrkräfte oder die Schulleitung darauf an, welche Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs angeboten werden können. Der Nachteilsausgleich für Schüler mit einer Behinderung ist im Sozialgesetzbuch IX § 126 (1) geregelt.
Für die Gewährung des Nachteilsausgleichs kommen neben technischen auch personelle, organisatorische und sachstrukturelle Unterstützungsmaßnahmen in Frage. (z.B. Erleichterungen bei Klassenarbeiten/ Prüfungen, Hausaufgaben, räumliche Voraussetzungen, Pausenzeiten). Welche Form die geeignete ist, um Ihr Kind zu unterstützen, entscheiden Sie gemeinsam mit Klassenlehrern und Schulleitung.
In vielen Schulen ist inzwischen ein Schulsozialarbeiter für die Belange der Schüler ansprechbar. Einen ersten Kontakt vor dem Schulantritt zu knüpfen, erleichtert es Ihrem Kind, im Bedarfsfall Unterstützung zu bekommen.
Um die Schulleitung und Lehrer zu informieren, empfiehlt sich der Ratgeber:
Nathalie Brendler
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung / Klimamaßnahmen
Tel.: +49 (0)228 98780-33
E-Mail: NBrendler(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten
Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
Tel.: +49 (0)228 98780-32
E-Mail: AKaratzas(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten
Für Kinder mit Mukoviszidose ist ein Kindergarten- oder Schulbesuch ohne Probleme möglich. Die…
Für Kinder mit Mukoviszidose ist ein Kindergarten- oder Schulbesuch ohne Probleme möglich. Die Broschüre beschreibt, was dabei zu beachten ist. Immer wichtig ist ein Austausch zwischen Eltern und Lehrern / Erziehern.