Altersvorsorge und Altersarmut sind auch für an Mukoviszidose Erkrankte heute wichtige Themen, denn die Betroffenen werden aufgrund verbesserter Therapien immer älter. Wir haben einige Aspekte rund um die Altersvorsorge für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.
Schon bei gesunden Menschen reicht die Altersrente häufig nicht aus, um im Alter annähernd den gleichen Lebensstandard zu erhalten wie während der Zeit der Berufstätigkeit.
Bei chronisch Kranken kommt erschwerend hinzu, dass ihre Leistungsfähigkeit oft nicht ausreicht, um bis zum Erreichen der Altersrente zu arbeiten. Sie beziehen oft schon vorher eine Erwerbsminderungsrente, die häufig sehr gering ausfällt. Auch Mukoviszidose-Betroffene sollten daher für ihr Alter vorsorgen.
Normalerweise kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko der Erwerbsunfähigkeit absichern: Versicherte erhalten dann zusätzlich zur gesetzlichen Erwerbsminderung einen monatlichen Betrag aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Leider bieten reine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen keine Absicherung für Mukoviszidose-Betroffene an.
Es gibt kein Patentrezept dafür, was Mukoviszidose-Betroffene für ihre Altersvorsorge tun können. Der erste wichtige Schritt zu einer guten Rente ist eine gute Ausbildung. Durch einen gut bezahlten Beruf steigen die Chancen, möglichst viel in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu können. Im Fall einer Erwerbsminderung erhalten Sie dann mehr Erwerbsminderungsrente.
Sollte Ihre Erwerbsminderungsrente nicht ausreichen, sind Sie darauf angewiesen, diese durch die Grundsicherung aufzustocken. Wenn Sie Grundsicherung beziehen müssen, müssen Sie aber zuerst Ihr Vermögen bis auf den Schonbetrag von 10.000 Euro (für Alleinlebende) aufbrauchen. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Rente Sie beziehen würden, wenn Sie erwerbsgemindert sind, können Sie eine Renteninformation bei der Rentenversicherung anfordern.
Leider ist es schwer zu beantworten, was Mukoviszidose-Betroffene wirklich für die Altersvorsorge tun können.
Wenn Sie privat vorsorgen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld einige Gedanken darüber machen. Fragen sind zum Beispiel: „Wie lange kann ich einzahlen?“, „Wie viel kann ich einzahlen?“, „Wie flexibel müssen mir meine Reserven zur Verfügung stehen?“.
Bitte beachten Sie dabei aber: Sollten Sie im Fall einer Erwerbsminderung auf die Grundsicherung angewiesen sein, werden mögliche private Versicherungen darauf angerechnet. In diesem Fall können Sie nur die staatlich geförderte „Riesterrente“ retten. Diese wird aber erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt.
Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
Tel.: +49 (0)228 98780-32
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Bitte beachten Sie die Beratungszeiten
Nathalie Brendler
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung / Klimamaßnahmen
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