Eine sauerstoffpflichtige Lungenerkrankung muss nicht unbedingt heißen, dass Sie nicht mehr mit dem Flugzeug ins Ausland reisen können. Jedoch tragen Sie die Verantwortung dafür, bereits frühzeitig die notwendigen Vorkehrungen für die Flugreise zu treffen. Besprechen Sie unbedingt mit Ihrem CF-Arzt, ob die geplante Reise kein gesundheitliches Risiko darstellt.
Auf Flügen ist es für sauerstoffpflichtige Reisende grundsätzlich möglich, mit Sauerstoff versorgt zu werden.
In der Regel bestehen folgende Möglichkeiten:
Jede Sauerstoffversorgung im Flugzeug muss bei der entsprechenden Fluggesellschaft angemeldet werden, mit allen dazugehörigen Unterlagen (z.B. das medizinische Informationsformular MEDIF, welches vom Arzt auszufüllen ist), die Ihnen der medizinische Dienst der Fluggesellschaft zur Verfügung stellt. Es liegt dann in der Entscheidung des medizinischen Dienstes, ob das jeweilige Gerät und die Mitnahme des sauerstoffpflichtigen Passagiers genehmigt werden.
Generell ist zu beachten, dass keine Passagiere befördert werden, die auf eine permanente Nutzung von Sauerstoff angewiesen sind. Patienten, die dauerbeatmet werden müssen, dürfen normalerweise nur fliegen, wenn sie von einem Sanitäter begleitet werden.
Die meisten Fluglinien sind bemüht, die Bedürfnisse ihrer Passagiere zu erfüllen. Unter Umständen werden Sie gebeten, eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Planen Sie ausreichend Zeit ein, um dies vor Ihrer Abreise erledigen zu können. Die Fluglinie wird Sie auch darüber in Kenntnis setzen, ob für Ihre Bedürfnisse zusätzliche Kosten anfallen.
Tipp: Bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung der O2-Genehmigung durch die Fluggesellschaft und halten Sie für den Fall der Fälle eine Kopie davon in ihren Flugunterlagen bereit!
Besuchen Sie die Datenbank der „European Lung Foundation (ELF)“, um die Sauerstoffregelungen der wichtigsten europäischen Fluglinien zu überprüfen:
Halten Sie Rücksprache mit der Fluggesellschaft bzw. mit Ihrem Sauerstoff-Lieferanten bezüglich der anfallenden Kosten und fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese Kosten gedeckt sind. Einige Krankenkassen übernehmen im Jahr die Kosten für eine 14-tägige Urlaubsversorgung, andere Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme mit dem Hinweis darauf ab, dass eine Urlaubsversorgung mit Sauerstoff nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen fällt.
Nathalie Brendler
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung / Klimamaßnahmen
Tel.: +49 (0)228 98780-33
E-Mail: NBrendler(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten
Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
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