Dokumente zur Vorsorge

Dokumente zur Vorsorge

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind rechtliche Dokumente, die sicherstellen, dass die Wünsche und Interessen eines Patienten respektiert werden, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Diese Dokumente sind in der Palliativ- und Hospizversorgung von entscheidender Bedeutung. Diese Seite gibt einen Überblick über die verschiedenen wichtigen Dokumente. 


Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine Vertrauensperson benennen, die in ihrem Namen medizinische Entscheidungen treffen kann, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Diese Vertrauensperson sollte die Werte und Wünsche des Patienten gut kennen.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann eine Person festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren Erkrankung wünscht oder ablehnt, einschließlich lebenserhaltender Maßnahmen.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung durch das Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Dies betrifft nicht nur medizinische Angelegenheiten, sondern auch finanzielle und rechtliche Belange.

Vorausverfügungen für Kinder, Jugendliche und einwilligungsunfähige junge Erwachsene (VVN)

Während erwachsene Patienten ihre Verfügungen und Wünsche selbst formulieren können, können bei Kindern und nicht (mehr) einwilligungsfähigen jungen Erwachsenen die gesetzlichen Vertreter, zumeist die Eltern, festlegen, welche Maßnahmen im Notfall ergriffen werden sollen.  Solch eine Vorausverfügung gibt sowohl den Patienten und gesetzlichen Vertretern als auch den behandelnden Ärzten eine gewisse Sicherheit, denn die Patienten können erwarten, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden, aber auch die behandelnden Ärzte haben damit eine Maßgabe, was die Patienten im Ernstfall wünschen und können sich danach richten.

Diese Erklärung ist nicht endgültig. Ein in der Situation anderslautender Wille muss berücksichtigt werden. Da sich Lebenssituationen und -wünsche ändern können, kann die Vorausverfügung jederzeit angepasst werden und muss alle sechs Monate bestätigt werden, um ihre Gültigkeit zu behalten.

Quelle

Georg Rellensmann, Carola Hasan, Andrea Beissenhirtz, & Thomas Gutmann. (2021). Vorausverfügungen für Kinder, Jugendliche und einwilligungsunfähige junge Erwachsene (v1.06 (18.6.2021)). Zenodo.

Begleittext und Formulare

Ihre Ansprechpartnerinnen

Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
Tel.: +49 (0)228 98780-32
E-Mail: AKaratzas(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten

Helga Nolte
Leitung Haus Schutzengel / Angebot MUKOfit
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Mobil: +49 (0)151 629 218 43
E-Mail: HNolte(at)muko.info

Zuletzt aktualisiert: 21.11.2024