Neue Abrechnungsziffer für Erwachsenen-Ambulanzen
Im Juni 2020 hat der Mukoviszidose e.V. eine umfassende Stellungnahme zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung in die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschuss eingebracht verbunden mit einer Forderung: Mukoviszidose-Ambulanzen sollen in der ASV alle Leistungen abrechnen können, die sie erbringen. Nach 2,5 Jahren Beratung, in denen sich der Mukoviszidose e.V. als Patientenvertretung für Verbesserungen eingesetzt hat, konnte ein Teilerfolg erreicht werden: Der ergänzte Bewertungsausschuss hat eine neue Ziffer für Gesprächsleistungen in die ASV aufgenommen. Die Gebührenordnungsposition 50700 kann je vollendete 10 Minuten bis zu viermal im Quartal von allen Mitgliedern des ASV-Kernteams berechnet werden (14,71 Euro je 10 Minuten). Damit wurde explizit auch für Fachärzte für Innere Medizin, die erwachsene Mukoviszidose-Patienten behandeln, eine Möglichkeit zur Abrechnung des erhöhten Gesprächsaufwands geschaffen. Bisher konnten nur Kinder- und Jugendärzte zusätzliche Gesprächsleistungen in der ASV abrechnen. Für Erwachsenen-Ambulanzen bedeutet die Änderung bis zu 58 Euro mehr pro Patient und Quartal.
Auch wenn der Weg zu einer auskömmlichen und nachhaltig gesicherten Finanzierung der ambulanten Mukoviszidose-Versorgung noch lang ist, konnte mit dieser Änderung ein wichtiger Teilerfolg zur besseren Vergütung der Erwachsenenversorgung erreicht werden.
EBM als Vergütungssystematik in der ASV ungeeignet
Mit der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung hat der Gesetzgeber ein spezifisches Versorgungsangebot für Patienten mit bestimmten seltenen oder komplexen Krankheiten wie Mukoviszidose geschaffen. Seit Einführung dieser Versorgungsform 2017 stellen sich immer mehr Mukoviszidose-Ambulanzen einem aufwändigen Zulassungsverfahren, um ihre Patienten in der ASV zu versorgen. Doch die Vergütung der komplexen, spezialisierten Versorgung ist in der ASV mit etwa 80 Euro pro Patient und Quartal massiv defizitär. Die Ursache liegt in der Vergütungssystematik der ASV: der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist für Vertragsarztpraxen gedacht mit einem Mix aus leichten und schweren Behandlungsfällen. In einer hochspezialisierten Ambulanz für Mukoviszidose wird diese Systematik der komplexen und zeitaufwändigen Versorgung der Patienten jedoch nicht gerecht.
Dass die Vergütungssystematik dringend reformiert werden muss bevor Spezialambulanzen für Seltene Erkrankungen schließen, ist auch ein Ergebnis des Innovationsfondsprojekts zur Evaluation der ASV, an dem der Mukoviszidose e.V. als Kooperationspartner beteiligt war. Die Ergebnisse des Projekts liegen dem Gemeinsamen Bundesausschuss bereits vor.
Weiterführende Informationen
- Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 7. Sitzung am 10. November 2022
- Deutsches Ärzteblatt: Mukoviszidose-Teams können erhöhten Gesprächsbedarf abrechnen
- GOAL ASV: Versorgungsforschungsprojekt „Generelle, alle ASV-IndikatiOnen übergreifende EvALuation und Weiterentwicklung der ASV-RL (§ 116b SGB V)“