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Erfolg im G-BA: Mukoviszidose-Teams dürfen Schweißtest in Erwachsenenversorgung abrechnen

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses | © Svea Pietschmann/G-BA

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses | © Svea Pietschmann/G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute entschieden, den Schweißtest als diagnostisches Verfahren für Erwachsene mit Mukoviszidose in die abrechenbaren Leistungen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV, §116b SGB V) aufzunehmen. Viele Mukoviszidose-Ambulanzen versorgen ihre Patientinnen und Patienten über die ASV, jedoch wurde der Schweißtest bisher ausschließlich in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen vergütet.
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses | © Svea Pietschmann/G-BA

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses | © Svea Pietschmann/G-BA

Schweißtest für Erwachsene wird abrechenbar

Der Mukoviszidose e.V. setzt sich bereits seit Jahren im G-BA dafür ein, dass der Schweißtest auch in der Erwachsenenversorgung als präzises diagnostisches Ver-fahren berücksichtigt wird. Denn noch immer werden jedes Jahr Patientinnen und Patienten diagnostiziert, die bereits 18 Jahre oder älter sind. Auch aus den Mukoviszidose-Ambulanzen wurde diese Forderung wiederholt bekräftigt.

Nach intensiven Beratungen, in denen der Mukoviszidose e.V. als Patientenvertretung seine Argumente einbrachte, ist der G-BA dieser Forderung nun gefolgt. Künftig soll es Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin nicht nur möglich sein, den Schweißtest zur Diagnosestellung einzusetzen, sondern auch als ergänzendes Instrument zur Beurteilung der Therapieeffektivität im Rahmen der CFTR-Modulatoren-Therapie. Dies gilt einmalig vor Therapiebeginn, sofern der letzte Test mehr als ein Jahr zurückliegt, und einmalig nach Therapieeinleitung.

Bis die Neuerung in der Versorgungspraxis ankommt, wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Denn nach den Beschlüssen des G-BA ist in der Regel eine Prüffrist durch das Bundesministerium für Gesundheit erforderlich, um die Anpassung bestehender Richtlinien rechtsverbindlich umzusetzen.

Gesprächsbedarf in Erwachsenenversorgung seit 2022 abgebildet

Bereits 2022 hat der Mukoviszidose e.V. erwirkt, dass eine neue Abrechnungsziffer für die ASV geschaffen wurde. Diese ermöglicht es seitdem auch Erwachsenen-Ambulanzen, Gespräche mit Patientinnen und Patienten sowie deren Bezugspersonen im Rahmen der Behandlung abzurechnen – bis zu viermal im Quartal, was bis zu 250 Euro mehr pro Patienten und Jahr bedeutet. Ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Ambulanzen.

Pressemitteilung