Anwaltliche Erstberatung

Anwaltliche Erstberatung

Mukoviszidose-Patienten und ihre Angehörigen können eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen. 


Wie funktioniert das?

Der Weg zur anwaltlichen Erstberatung ist einfach: Betroffene, denen aufgrund der Mukoviszidose ein rechtliches Problem, zum Beispiel beim Pflegegeld oder mit dem Schwerbehindertenausweis entstanden ist, melden sich in der Geschäftsstelle. Dort werden sie bei Antragstellung und Widerspruch unterstützt. Bei Fragestellungen, in denen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist (i.d.R. vor Klageerhebung), wird ein Beratungsschein, in der Regel an den nächstgelegenen Anwalt aus dem „Kreis der Rechtsanwälte im Mukoviszidose e.V.“, ausgestellt. Die Betroffenen erhalten eine kurze Information sowie die Adresse und Telefonnummer und können sich dann umgehend mit dem Anwalt in Verbindung setzen.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle des Mukoviszidose e.V. 


Ihre Ansprechpartnerinnen

Annabell Karatzas
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung
Tel.: +49 (0)228 98780-32
E-Mail: AKaratzas(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten


Nathalie Pichler
Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung / Klimamaßnahmen
Tel.: +49 (0)228 98780-33
E-Mail: NPichler(at)muko.info
Bitte beachten Sie die Beratungszeiten

Zuletzt aktualisiert: 02.01.2024
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