Aufgaben der stationären Rehabilitation sind neben der Stabilisierung oder möglichst auch der Verbesserung des Gesundheitszustandes (d. h. das Erreichen medizinischer Ziele wie z. B. der Verbesserung von Körpergewicht und Belastbarkeit sowie der Reduktion der Folgen von Infektionen der Lunge und Atemwege) auch wesentlich die Sicherung bzw. Wiederherstellung der Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben.
Die Klärung der MRGN-Problematik inklusive der geänderten KRINKO-Empfehlungen für den CF-Bereich hat bereits zu einer derartigen Zunahme von Anmeldungen für die entsprechenden Durchläufe der Rehabilitationskliniken für den CF-Erwachsenenbereich geführt, dass eine zeitnahe Umsetzung von Heilverfahren in qualifizierten Einrichtungen kaum noch realisiert werden kann. Insbesondere die für die Einhaltung eines sicheren Hygienemanagements notwendigen baulichen Maßnahmen für die Unterbringung und die Behandlung wie auch die Bereitstellung entsprechender therapeutischer Kapazitäten begrenzen hierbei oft die Möglichkeit der Reha-Kliniken zur Durchführung einer größeren Zahl von „CF-Rehas“. Aufgrund der wachsenden Anzahl CF-Erwachsener ist auch künftig davon auszugehen, dass entsprechende Kapazitäten ausgebaut und verbessert werden müssen.
Der Mukoviszidose e.V. setzt sich mit Blick auf die bestehenden CF-Keimproblematiken für eine bedarfsgerechte und - unter Hygienegesichtspunkten - sichere Rehabilitation für alle CF-Patienten ein und möchte dazu beitragen, die CF-Reha-Versorgung für alle von Mukoviszidose-Betroffenen nachhaltig zu fördern, zu stabilisieren und auszubauen.
Hierfür stellt der Mukoviszidose e.V. Fördergelder in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die die CF-Reha-Versorgung in den Einrichtungen strukturell verbessern und das Angebot an CF-Rehaplätzen möglichst ausbauen. Hierzu gehören u.a.
- Pilotmaßnahmen
- Maßnahmen zur (Weiter-) Qualifizierung
- Umsetzung von Baumaßnahmen
- Anschaffungen
Die Förderung erfolgt zeitlich begrenzt im Sinne einer Fehlbedarfsfinanzierung. Laufende Kosten, Kreditabzahlungen und Personalstellen sind nicht förderfähig. Die Nachhaltigkeit der Projekte wird vorausgesetzt.
Wer kann einen Antrag stellen?
CF-Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland, die regelmäßig und zielgerichtet CF-Patienten versorgen.
Wie wird beantragt?
Die Beantragung erfolgt per Email. Der Antrag muss in deutscher Sprache verfasst und als PDF eingereicht werden.
Er sollte eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens / des Projekts / der Maßnahme enthalten, u.a.
- Angaben zum Antragsteller, Anzahl der betreuten CF-Patienten
- Hintergrund, Relevanz des Vorhabens
- Angabe der Höhe der beantragten Mittel
- Laufzeit des Vorhabens
- Zielsetzung, Erfolgsindikatoren
- Projektaufbau, Projektdurchführung und Projektumsetzung
- Finanzplanung / Darstellung Fehlbedarf bzw. Verwendung des Zuschusses
- Ausführungen zur Weiterführung nach Auslauf der Finanzierung
- Projektbeteiligte / Kooperationspartner / weitere Förderer
Einreichungsfrist für Anträge ist der 31. Dezember 2018.
Die Entscheidung zur Förderung trifft der Bundesvorstand des Mukoviszidose e.V. in seiner ersten Sitzung im Februar 2019.
Zu den geförderten Projekten werden Zwischen- und / oder Abschlussberichte eingereicht. Fristen, Form und Inhalte der Berichte werden je nach Projekt individuell vereinbart.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an den:
Mukoviszidose e.V.
Winfried Klümpen
In den Dauen 6
53117 Bonn
Tel.: (0228) 98 78 0-30
E-Mail: wkluempen(at)muko.info
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Klümpen gerne zur Verfügung.