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Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung für Mukoviszidose-Patienten, die Grundsicherung erhalten, wird erhöht

Gute Nachrichten für alle Mukoviszidose-Patienten, die Grundsicherung, ALG2 oder Sozialgeld beziehen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat seine Empfehlungen zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung geändert. Statt 10 % stehen Betroffenen jetzt 30 % der Regelbedarfsstufe 1 zu.

Neue Empfehlungen für Mehrbedarfe

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt in regelmäßigen Abständen Empfehlungen heraus, die von Sozialleistungsträgern als Entscheidungshilfe bei der Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung in der Grundsicherung und bei Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) herangezogen werden.
Seit Dezember 2014 betrug der anerkannte Mehrbedarf bei Mukoviszidose 10 % vom Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1, zuletzt waren dies 43,20 €. Nun wurden die Empfehlungen überarbeitet und am 16. September 2020 verabschiedet. Sie gelten somit ab sofort. In den neuen Empfehlungen wird der Mehrbedarf auf 30 % der Regelbedarfsstufe 1 beziffert. Aktuell beträgt der Regelbedarf in Stufe 1 432 Euro, ab 1. Januar 2021 werden es 439 Euro sein. Das bedeutet, dass statt 43,20 Euro ab sofort ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung in Höhe von 129,60 Euro gewährt werden kann, ab Januar werden es 131,70 Euro sein.

Wer profitiert von der neuen Regelung?

Dies gilt für Kinder und Erwachsene mit Mukoviszidose, die Grundsicherung, ALG 2 oder Sozialgeld beziehen. Der Mehrbedarf muss nicht in jedem neuen Bewilligungszeitraum neu beantragt werden, sondern gilt mindestens solange fort, bis eine Lungentransplantation durchgeführt wurde.

Er kann auch rückwirkend geltend gemacht werden, allerdings ist nicht zu erwarten, dass den Personen, die bereits nach den alten Sätzen einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung erhalten haben, nachträglich ein höherer Mehrbedarf gewährt wird, da die Entscheidungen nach dem damaligen Stand der Wissenschaft ergangen sind. Diese Personen können aber jetzt eine Erhöhung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung aufgrund der neuen Empfehlungen beantragen.

Für diejenigen, die zwar Grundsicherung oder ALG 2 erhalten haben, denen aber nie ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gewährt wurde, ist grundsätzlich die rückwirkende Gewährung nach den neuen Sätzen für bis zu vier Jahren möglich.

Auch wenn eine Antragstellung hierfür nicht erforderlich ist, da der Anspruch auf den Mehrbedarf automatisch entsteht, wenn jemand Grundsicherung bezieht und einer kostenaufwändigen Ernährung bedarf, kann die Behörde eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Diagnose und der daraus resultierenden Ernährungsform verlangen. Diesen Nachweis müssen die Betroffenen dann im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht erbringen. Anderenfalls kann die Leistung versagt werden.

Dank an Bärbel Palm vom Arbeitskreis Ernährung des Mukoviszidose e.V.

Wir danken ganz ausdrücklich Bärbel Palm, der Vorsitzenden des Arbeitskreises Ernährung im Mukoviszidose e.V., die als Expertin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit herausragendem Engagement und Einbringung ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Ernährung bei Mukoviszidose an der Entwicklung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung maßgeblich beteiligt war und diese deutliche Erleichterung für die Mukoviszidose-Patienten erst möglich gemacht hat!

Zur Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (PDF)


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