Verordnung muss wirtschaftlich sein
Nach SGB V muss eine Verordnung grundsätzlich auch wirtschaftlich sein. Kann das angestrebte Behandlungsziel genauso gut mit einer kostengünstigeren Alternative erreicht werden, ist die kostengünstigere Alternative zu wählen. In der Indikation, in der alternativ zu Symkevi/Kalydeco Orkambi zur Verfügung steht, muss deshalb abgewogen werden, ob im individuellen Fall Gründe für die Verordnung von Symkevi/Kalydeco sprechen. Denn Orkambi ist kostengünstiger als Symkevi/Kalydeco. Solche Gründe können beispielsweise die Verträglichkeit oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten des Patienten sein. Der Arzt muss für jeden Patienten individuell entscheiden, welches Medikament im konkreten Fall den Vorzug erhält.
Gründe für Verordnung dokumentieren!
Symkevi/Kalydeco ist ein zugelassenes Medikament und entsprechend kann es innerhalb der Zulassung nach individueller Entscheidung des Arztes verordnet werden. Dabei sollte aber nach dem G-BA Beschluss besonders beachtet werden, dass es Nachfragen wegen der Wirtschaftlichkeit der Verordnung geben kann. Die Gründe für die Verordnung von Symkevi/Kalydeco sollten deshalb sorgfältig dokumentiert werden, damit man diese im Falle von Nachfragen vorlegen kann.
Weitere Informationen
Wir hatten bereits am 21.2.2020 über die G-BA Beschlüsse informiert (s. unten), greifen das Thema aber jetzt noch einmal auf, da wir viele Nachfragen dazu erhalten haben. Generell sind wir als nicht stimmberechtigte Patientenvertreter in den G-BA Verfahren vertreten und hatten uns aktuell auch für einen Zusatznutzen von Kalydeco in Kombination mit Symkevi eingesetzt. Generell informieren wir über unsere News zu allen Neuigkeiten, Stellungnahmemöglichkeiten etc. in den G-BA Verfahren.
G-BA Informationen zu Kalydeco/Symkevi
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Jutta Bend (jbend(at)muko.info)
In diesem Beitrag werden Wirkungen bzw. Nebenwirkungen von Arzneimitteln besprochen. Diese Informationen werden durch das Mukoviszidose-Institut ohne den Einfluss Dritter nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. In keinem Fall ist damit eine Empfehlung für den Gebrauch oder Nichtgebrauch eines Arzneimittels verbunden. Patienten sollten vielmehr mit ihrem/ihrer Arzt/Ärztin die für sie individuell richtige Therapie besprechen.